eine Hand setzt 6 Holzblöcke, mit medizinischen Symbolen, aufeinander

Bußgeldverfahren

Ordnungswidrigkeiten in Bereichen des Sozialgesetzbuches IV (Gemeinsame Vorschriften der Sozialversicherung) und des Sozialgesetzbuches XI (Pflegeversicherung/private Pflegeversicherung) werden in Rheinland-Pfalz durch die Bußgeldstelle am Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) geahndet.

Ordnungswidrigkeiten im Bereich „Gemeinsame Vorschriften der Sozialversicherung“

Ordnungswidrig handelt,

  • wer vorsätzlich oder leichtfertig die von den Trägern der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu vergebende Versicherungsnummer missbräuchlich erhebt, verarbeitet oder nutzt oder
  • wer unberechtigter Weise den Sozialversicherungsausweis zum automatischen Abruf personenbezogener Daten verwendet.

Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Ordnungswidrigkeiten im Bereich „Private Pflegeversicherung“

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig der Verpflichtung zum Abschluss oder der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des privaten Pflegeversicherungsvertrages nicht nachkommt.

Hierzu zählen

  • Personen, die gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind,
  • Heilfürsorgeberechtigte und Angehörige der Krankenversicherungssysteme von Post und Bahn, soweit sie nicht der sozialen Pflegeversicherung zugewiesen sind,
  • Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die auf Antrag von ihrer Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreit worden sind, weil sie eine gleichartige private Pflegeversicherung nachgewiesen haben oder
  • Personen, die mit der Entrichtung von 6 Monatsprämien (Monatsbeiträgen) zur privaten Pflegeversicherung in Verzug geraten sind. 

Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Svenja Ewald
Telefon 0261 4041-301
ewald.svenja(at)lsjv.rlp.de