Junge Personen sitzen lächelnd nebeneinander

Jugendförderung

Die Förderprogramme nach dem Landesjugendplan richten sich an Maßnahmen von überregionaler Bedeutung. Darüber hinaus wird auch die örtliche Jugendarbeit gefördert.

Das Land entspricht mit den Förderprogrammen seiner Verantwortung für einen gleichmäßigen Ausbau der Jugendhilfe im Land sowie der grundlegenden Verpflichtung, die öffentliche und die freie Jugendhilfe in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Gefördert werden Personalkosten in Jugendzentren und Jugendverbänden, Maßnahmen der außerschulischen Jugendarbeit bzw. der Jugendsozialarbeit (Jugendfreizeiten, Spielaktionen, Schulungen und besondere Aktivitäten ehrenamtlicher Kräfte). Zum können Kosten bei Verdienstausfall für ehrenamtliche Tätigkeiten erstattet werden (Ehrenamtsgesetz).

Die Förderanträge werden durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bearbeitet. Die Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite im Download-Bereich.

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Christina Leib-Manz
Telefon 06131 967-428
Telefax 06131 967-12428
leib-manz.christina(at)lsjv.rlp.de

 

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