Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung
1995 wurde die Pflegeversicherung auf gesetzliche Grundlagen gestellt und als elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) vom Bundestag verabschiedet. Seitdem ist die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von den Ländern durch ergänzende Landesgesetzgebungen ausgestaltet wird.
Mit dem Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) von 2005 wurde in Rheinland-Pfalz die kommunale Pflegestrukturplanung gesetzlich festgeschrieben. Das Gesetz legte die Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotslandschaft als Pflichtaufgabe in die Hände der Kommunen.
Damit kommt den Kommunen bei der Sicherung zukunftsfähiger Rahmenbedingungen für alle Menschen eine zentrale Rolle zu, sie sind für die Daseinsvorsorge verantwortlich. Durch zielgerichtete Steuerung und gemeinschaftliche Gestaltung der sozialen Infrastruktur können sie viel dazu beitragen, dass Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderung auch in Zukunft an der Gesellschaft teilhaben können.
Das Land unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Das fachlich zuständige Ministerium berät die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Pflegestrukturplanung und stellt ihnen Empfehlungen für das Verfahren der Pflegestrukturplanung und zur Weiterentwicklung der Angebotsstruktur zur Verfügung. Die Servicestelle ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) angesiedelt. Sie arbeitet eng zusammen mit dem Fachreferat für Sozialraumentwicklung im fachlich zuständigen Ministerium.
Zielgruppe der Servicestelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung sind die Kommunalverwaltungen der 24 Landkreise und 12 kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz. Sie fördert den Erfahrungsaustausch der Kommunen untereinander.
Seit 2011 haben alle Kommunen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung benannt. Ihre Aufgaben sind die Erstellung einer kommunalen Pflegeberichterstattung, die Ausrichtung der Regionalen Pflegekonferenz sowie die Planung und Umsetzung sozialraumorientierter Maßnahmen, die das Leben in der vertrauten Umgebung auch bei steigendem Unterstützungsbedarf sicherstellen. Die Entwicklung einer bedarfsgerechten kommunalen Infrastruktur für Seniorinnen und Senioren, Hochbetagte, behinderte Menschen, chronisch Kranke sowie pflege- und unterstützungsbedürftige Menschen folgt dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ sowie der Aktivierung von bürgerschaftlichem Engagement.
Kommunikation
Die Servicestelle arbeitet eng zusammen mit dem Fachreferat für Sozialraumentwicklung innerhalb der Landesregierung. Sie organisiert Fachdialoge und fördert den Erfahrungsaustausch unter den Kommunen.
Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestrukturplanung
Gemäß der Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes (LPflegeASGDVO) hat das fachlich zuständige Ministerium eine Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestrukturplanung gebildet, der insbesondere Vertreter*innen aller Landkreise und kreisfreien Städte angehören. Aufgabe der Landesarbeitsgemeinschaft ist insbesondere der fachliche Austausch im Hinblick auf die Durchführung der Pflegestrukturplanung und die Weiterentwicklung der Angebotsstruktur.
Gremien und Fachtage
Servicestelle und Landesarbeitsgemeinschaft organisieren den fachlichen Austausch in
- Praxistreffs
- Arbeitskreisen
- Digitaltreffs
- Kompaktseminaren
- Fachtagungen und Werkstatt-Tagen
Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt bildet zur Unterstützung bei der Umsetzung der ihm bzw. ihr obliegenden Aufgaben nach dem Elften Sozialgesetzbuch und dem LPflegeASG eine Regionale Pflegekonferenz. Aufgabe der Regionalen Pflegekonferenz ist insbesondere die Mitwirkung bei der Planung, Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur, der Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements und der Bildung kooperativer Netzwerke auf örtlicher Ebene. Darüber hinaus sind die Regionalen Pflegekonferenzen eine Plattform für Informationsaustausch, Meinungsbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Weiterentwicklung. Sie bilden interdisziplinäre Arbeitskreise zu aktuellen Themen.
Die Regionale Pflegekonferenz bringt alle Akteure, die Angebote und Leistungen im Sozialraum erbringen, am Runden Tisch zusammen. So wird regelmäßig ein Stimmungsbild über Versorgungsbedarfe, Versorgungslagen sowie neue Angebotsentwicklungen gespiegelt. Die Verwaltung kann in ihrer Planungsfunktion darauf reagieren. Mitglieder der Regionalen Pflegekonferenz sind regionale Akteure wie die Dienste und Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen, die Pflegestützpunkte, die Pflegekassen, der Medizinische Dienst der Krankenkassen, Dienstleister und Verbände der Pflege, Fachkräfte Gemeindeschwesterplus sowie Vertreterinnen und Vertreter der ehrenamtlichen Dienste, der Seniorenbeiräte und Selbsthilfeorganisationen.
Ziel ist es, ein mehrdimensionales Bild der regionalen Lage im Bereich der Pflege, dem Vor- und Umfeld der Pflege sowie der Lebensqualität im Alter zu erhalten und neue Impulse für die Formulierung von Angeboten und die Gestaltung des Sozialraums zu erhalten.
Die Servicestelle beim LSJV hält engen Kontakt zu den Regionalen Pflegekonferenzen, um die Versorgungslandschaft kennenzulernen und Planungsthemen auf die Tagesordnung zu nehmen. Außerdem leistet sie planerische Beratung und unterstützt die Weiterentwicklung der Regionalen Pflegekonferenz.
Kontakt
Marcus Bemsch
Telefon 06131 967-708
bemsch.marcus(at)lsjv.rlp.de
Anfragen an
Pflegestruktur(at)lsjv.rlp.de
Rechtsgrundlage und Schriften
SGB XI Pflegeversicherungsgesetz (2019)
WBVG Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (2009)
LPflegeASG Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (2005)
LPflegeASGDVO Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (2016)
LWTG Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (2010)
Altenberichte der Bundesregierung
Erster Altenbericht (1993): Die Lebenssituationen älterer Menschen in Deutschland
Zweiter Altenbericht (1998): Wohnen im Alter
Dritter Altenbericht (2001): Alter und Gesellschaft
Vierter Altenbericht (2002): Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger
Fünfter Altenbericht (2006): Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft
Sechster Altenbericht (2010): Altersbilder in der Gesellschaft
Siebter Altenbericht (2016): Sorge und Mitverantwortung in der Kommune
Achter Altenbericht (2020): Ältere Menschen und Digitalisierung
Downloads
Die Servicestelle hat Arbeitshilfen und Handreichungen erstellt, die zur Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie als Grundlage der Planung herangezogen werden können.