Mann übersetzt in Gebärdensprache

Landeshilfen bei Sinnesbehinderungen

Zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen bietet das Land Rheinland-Pfalz verschiedene Förderprogramme und Hilfsangebote. Fördermittel bzw. Hilfeleistungen können beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung beantragt werden.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Integration von hörbehinderten Menschen, um ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Aufgrund der positiven Ergebnisse der bisherigen Projekte zur Förderung der Gebärdensprachdolmetschdienste und ihrer Vermittlung im Land soll der gewonnene Standard ausgebaut und weiterentwickelt werden. Ziel der Förderung ist die Sicherstellung von landesweiten Angeboten von Gebärdensprachdolmetschleistungen, die die Bedarfe der Betroffenen aufgreift.

Im Rahmen dieser Förderleitlinie werden als freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz Zuschüsse für die Ausbildung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern übernommen.

Kontakt

Silvia Licht
Telefon 06131 967-214
Telefax 06131 967-12214
licht.silvia(at)lsjv.rlp.de

Victoria Felsberg
Telefon 06131 967-285
Telefax 06131 967-12285
felsberg.victoria(at)lsjv.rlp.de

Downloads

Förderleitlinie zur Sicherstellung einer landesweiten Basisversorgung an Gebärdensprachdolmetschleistungen für hörbehinderte Menschen in Rheinland-Pfalz

Anlage 1 - Berufs- und Ehrenregelung für Gebärdensprachdolmetscher und Gebärdensprachdolmetscherinnen

Anlage 2 - Antrag

Anlage 3 - Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit

Anlage 4 - Verpflichtungserklärung zu Vertraulichkeit und Datenschutz

Anlage 5 - Rechtsbehelfsverzicht

Anlage 6 - Mittelabruf

Anlage 7 - Verwendungsnachweis für das Haushaltsjahr

Die Eltern oder Sorgeberechtigten im Sinne des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz (SchulG) erhalten Geldleistungen für die Begleitung durch anerkannte Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher bzw. Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher bei schulischen Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen, die der Förderung der sozialen Kontakte des Kindes dienen. Es werden ausschließlich Leistungen in deutscher Sprache gefördert. Die Förderung erfolgt in Höhe von bis zu 75 Euro für Gebärdensprachdolmetschen bzw. 70 Euro für Schriftdolmetschen pro Stunde zuzüglich eventueller Fahrtkosten.

Dolmetschkosten für schulische Verwaltungstätigkeiten (zum Beispiel An- und Abmeldung eines Kindes, Gespräche über dessen Leistungsstand) werden nicht finanziert, da in diesem Fall die Schule die Kosten nach eigenen Vorschriften übernimmt. 

Kontakt

Martin Barzen
Telefon 06131 967-225
barzen.martin(at)lsjv.rlp.de

Downloads

Förderrichtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern

Antrag - Kostenübernahme nach der „Förderrichtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorgeberechtigter an schulischen Veranstaltungen – außerhalb von Verwaltungsverfahren 

In Rheinland-Pfalz haben blinde Menschen und Personen mit einer hochgradigen Sehbehinderung, die blinden Menschen gleichgestellt sind, zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen einen Anspruch auf Blindengeld. Das Landesblindengeld ist vorrangig gegenüber der Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Es findet seine Rechtsgrundlage im Landesblindengeldgesetz Rheinland-Pfalz (LBlindenGG).

Das Blindengeld beträgt 410,00 EUR monatlich (bei blinden Menschen, die im April 2003 Blindengeld erhalten haben: 529,50 EUR monatlich). Blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten 205,00 EUR monatlich (50 %).

Der Anspruch auf Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz ruht, wenn und solange sich blinde Menschen in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen aufhalten.

Das Landesblindengeld wird auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der Kreisverwaltung, in einer kreisfreien Stadt bei der Stadtverwaltung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes (in der Regel der Wohnort) zu stellen. Hier erhalten Sie auch Informationen über die Voraussetzungen und einzureichende Unterlagen und die entsprechenden Antragsvordrucke.

Kontakt

Dirk Schubert
Telefon 06131 967-441
schubert.dirk(at)lsjv.rlp.de