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Wohnen und Teilhabe
Durch Beratungen und Prüfungen trägt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) dazu bei, dass die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Pflege berücksichtigt und deren Schutz gewährleistet sowie die Versorgungsqualität nach den gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Das LSJV berät Einrichtungen nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität ihrer Leistungen und bei der Planung neuer Wohnangebote. Es geht Beschwerden nach und arbeitet eng mit den für Baurecht, Brandschutz, Gesundheit, Hygiene und Pflege zuständigen Behörden zusammen.
- Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- betreute Wohngruppen für pflegebedürftige Menschen
- betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen
- stationäre Hospize
- betreute Wohngruppen für Menschen mit Intensivpflegebedarf
- Einrichtungen des betreuten Wohnens nach öffentlich-rechtlichem Vertrag
- Einrichtungen der Kurzzeitpflege
- Wohneinrichtungen für ältere Menschen, die mit Leistungen für Hauswirtschaft oder Verpflegung verbunden sind
Diese Einrichtungen können von freigemeinnützigen, privaten oder öffentlich-rechtlichen Trägern betrieben werden.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LSJV
- beraten bei Fragen zu Einrichtungen.
- nehmen Ihre Beschwerden entgegen und gehen diesen nach.
- informieren zum Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) und der dazu ergangenen Rechtsverordnung (LWTGDVO).
- führen Beratungsbesuche und anlassbezogene Prüfungen in den Einrichtungen durch.
- Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen nach dem LWTG
- Angehörige, gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte der Bewohnerinnen und Bewohner
- Vertretungen der Bewohnerinnen und Bewohner, Bewohnerbeiräte und Bewohnerfürsprecherinnen und -fürsprecher, Beiräte von Angehörigen oder Betreuerinnen und Betreuern
- Träger von Einrichtungen
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen zu Fragen nach dem LWTG
- Personen, die sich für die Gründung von Wohnformen nach § 4 und § 5 LWTG interessieren
- Achtung der Würde, Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner
- Förderung der Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner
- Qualität der Betreuung, des Wohnens und der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Teilhabe und Inklusion für Menschen mit Behinderungen
- zuverlässige Einrichtungsträger
- kooperative Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Aufgabe des LSJV ist es daher, sich im Wege der Beratung und wenn notwendig auch durch ordnungsrechtliche Maßnahmen für den Schutz der Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner einzusetzen.
Familienangehörige und Bekannte in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gut betreut und versorgt zu wissen, ist unser aller Anspruch.
Ihre Hinweise, Fragen und Anregungen nehmen wir gern auf und gehen diesen nach.
Die Zuständigkeiten für die einzelnen Einrichtungen nach dem LWTG in Rheinland-Pfalz sind nach Region auf die Standorte des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung aufgeteilt.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Referat 61 Beratung und Prüfung nach dem LWTG (PDF)
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Kontakt
Bernhard Egenolf
Telefon 06131 967-281
egenolf.bernhard(at)lsjv.rlp.de
Ihre Hinweise, Fragen und Anregungen nehmen wir gerne auf und gehen diesen nach.
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Ombudsstelle
Bei Konflikten mit den Dienstleistern von Wohnangeboten der Pflege können Sie sich an die Ombudsstelle für Pflege wenden.
Downloads
Formulare
Merkblätter
- Merkblatt - Aufnahme von Personen, die nicht zur Zielgruppe der Einrichtung gehören (§ 18 Abs. 6 LWTG)(212 KB)
- Merkblatt - Delegation ärztlicher Leistungen auf das Pflegepersonal in Einrichtungen der stationären Altenpflege und Kurzzeitpflege(179 KB)
- Anlage zum Merkblatt - Delegation ärztlicher Leistungen auf das Pflegepersonal in Einrichtungen der stationären Altenpflege und Kurzzeitpflege(112 KB)
- Merkblatt - Hinweise zur Erstellung eines Konzepte(163 KB)
- Merkblatt - Hinweise zur Erstellung eines Konzeptes im Bereich der Personalentwicklung(152 KB)
- Merkblatt - Leitung mehrerer Einrichtungen(170 KB)
- Leitfaden zur Durchführung einer Wahl der Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner, eines Beirats der Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuer, der Bildung eines Bewohnerinnen- und Bewohnerrats oder der Bestellung eines/-r Bewohnerfürsprecher/in(464 KB)
- Informationsblatt – Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe(189 KB)
- Rolle und Verantwortung der Akteure von ambulant betreuten Wohngruppen(235 KB)
Sonstige Informationen
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Demenz
Informationen zu Demenz finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Sozialraumentwicklung / Landesfachstelle Demenz Rheinland-Pfalz
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COVID-19
Empfehlungen zu COVID-19 u.a. für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe (Infektionen durch das SARSCoV-2-Virus).
Weitere Informationen
Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)
Medizinischer Dienst Rheinland-Pfalz
Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Informations- und Beschwerdetelefon Pflege der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Informationen für ältere Menschen – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Online-Ratgeber Pflege – Bundesministerium für Gesundheit
Informationen zur rechtlichen Betreuung – Bundesministerium der Justiz
Informationen zu Teilhabe und Inklusion – Bundesministerium für Arbeit und Soziales