3 Holzblöcke mit Rollstuhlfahrersymbol, rotem Herz in einem Haus und einer Person mit Gehstock

Wohnen und Teilhabe

Durch Beratungen und Prüfungen trägt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) dazu bei, dass die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Pflege berücksichtigt und deren Schutz gewährleistet sowie die Versorgungsqualität nach den gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Das LSJV berät Einrichtungen nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität ihrer Leistungen und bei der Planung neuer Wohnangebote. Es geht Beschwerden nach und arbeitet eng mit den für Baurecht, Brandschutz, Gesundheit, Hygiene und Pflege zuständigen Behörden zusammen. 

  • Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen 
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • betreute Wohngruppen für pflegebedürftige Menschen
  • betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen
  • stationäre Hospize
  • betreute Wohngruppen für Menschen mit Intensivpflegebedarf
  • Einrichtungen des betreuten Wohnens nach öffentlich-rechtlichem Vertrag
  • Einrichtungen der Kurzzeitpflege
  • Wohneinrichtungen für ältere Menschen, die mit Leistungen für Hauswirtschaft oder Verpflegung verbunden sind

Diese Einrichtungen können von freigemeinnützigen, privaten oder öffentlich-rechtlichen Trägern betrieben werden.

Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LSJV

  • beraten bei Fragen zu Einrichtungen.
  • nehmen Ihre Beschwerden entgegen und gehen diesen nach.
  • informieren zum Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) und der dazu ergangenen Rechtsverordnung (LWTGDVO).
  • führen Beratungsbesuche und anlassbezogene Prüfungen in den Einrichtungen durch.

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen nach dem LWTG
  • Angehörige, gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Vertretungen der Bewohnerinnen und Bewohner, Bewohnerbeiräte und Bewohnerfürsprecherinnen und -fürsprecher, Beiräte von Angehörigen oder Betreuerinnen und Betreuern
  • Träger von Einrichtungen
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen zu Fragen nach dem LWTG
  • Personen, die sich für die Gründung von Wohnformen nach § 4 und § 5 LWTG interessieren

  • Achtung der Würde, Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Förderung der Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Qualität der Betreuung, des Wohnens und der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • Teilhabe und Inklusion für Menschen mit Behinderungen
  • zuverlässige Einrichtungsträger
  • kooperative Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Aufgabe des LSJV ist es daher, sich im Wege der Beratung und wenn notwendig auch durch ordnungsrechtliche Maßnahmen für den Schutz der Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner einzusetzen.

Familienangehörige und Bekannte in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gut betreut und versorgt zu wissen, ist unser aller Anspruch. 

Ihre Hinweise, Fragen und Anregungen nehmen wir gern auf und gehen diesen nach.

Die Zuständigkeiten für die einzelnen Einrichtungen nach dem LWTG in Rheinland-Pfalz sind nach Region auf die Standorte des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung aufgeteilt.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Referat 61 Beratung und Prüfung nach dem LWTG (PDF)



Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Bernhard Egenolf
Telefon 06131 967-281
egenolf.bernhard(at)lsjv.rlp.de

Ihre Hinweise, Fragen und Anregungen nehmen wir gerne auf und gehen diesen nach.

4 Holzblöcke mit den Buchstaben I,N,F und O

Ombudsstelle

Bei Konflikten mit den Dienstleistern von Wohnangeboten der Pflege können Sie sich an die Ombudsstelle für Pflege wenden.

Downloads

Merkblätter

4 Holzblöcke mit den Buchstaben I,N,F und O

Demenz

Informationen zu Demenz finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Sozialraumentwicklung / Landesfachstelle Demenz Rheinland-Pfalz

Weitere Leistungen für Menschen mit Behinderungen

4 Holzblöcke mit den Buchstaben I,N,F und O

COVID-19

Empfehlungen zu COVID-19 u.a. für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe (Infektionen durch das SARSCoV-2-Virus).