Impfbuch und Spritze

Impfwesen

Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Impfen im Landesamt für Soziales Jugend und Versorgung koordiniert die Arbeit der AG Impfen in Rheinland-Pfalz.

Impfungen zählen zu den wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz vor schweren Infektionskrankheiten. Wer sich zeitgerecht impfen lässt, schützt sich selbst, seine Familie und seine Mitmenschen. Von der ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfungen werden im Rahmen des jeweiligen Versicherungsschutzes von den Krankenkassen übernommen.

Arbeitsgemeinschaft Impfen Rheinland-Pfalz (AG Impfen)

Die Arbeitsgemeinschaft Impfen (AG Impfen) ist aus der Impfkommission Rheinland-Pfalz und dem „Arbeitskreis zur Koordinierung und Förderung des Impfwesens in Rheinland-Pfalz“ hervorgegangen. Viele Akteure des Impfwesens (s.u.) treffen sich im Rahmen der AG, um das Impfen im Alltag bewusster zu machen. Die AG Impfen hat sich zum Ziel gesetzt, Impfhindernisse in Rheinland-Pfalz zu identifizieren und zu beseitigen und damit die Impfquoten in Rheinland-Pfalz in allen Altersgruppen zu steigern.

Den Vorsitz der AG Impfen hat das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Die Geschäftsstelle befindet sich beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

  • AOK die Gesundheitskasse Rheinland-Pfalz
  • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
  • Berufsverband der Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst
  • Berufsverband der Frauenärzte e.V.
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
  • Hausärzteverband Rheinland-Pfalz
  • Impfzentrum Universitätsmedizin Mainz
  • Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
  • Kinderklinik und Kinderpoliklinik Universitätsmedizin Mainz
  • Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
  • Landesuntersuchungsamt
  • Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e.V.
  • Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
  • Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit
  • Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte
  • Verband der Ersatzkassen e.V.

Gelbfieberimpfstellen

Manche Staaten fordern von Personen, die einreisen möchten, den Nachweis einer wirksamen Gelbfieberimpfung. Die Voraussetzungen für die Anerkennung dieses Nachweises sind in Internationalen Gesundheitsvorschriften geregelt. Danach muss die impfende Stelle staatlich zugelassen sein. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Landau erteilt in Rheinland-Pfalz diese Zulassungen. Über den Kriterienkatalog, der bei dem Zulassungsverfahren zugrunde gelegt wird, und die zugelassenen Gelbfieberimpfstellen können Sie sich hier informieren. Das mit dem Antrag vorzulegende Selbstauskunftsformular können Sie hier herunterladen.

Downloads

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

AG Impfen
Kerstin Röhlich-Pause 
0651 1447-256
roehlich-pause.kerstin(at)lsjv.rlp.de

Gelbfieberimpfstellen
Jürgen Schwalie
Telefon 06341 26-460
schwalie.juergen(at)lsjv.rlp.de

4 Holzblöcke mit den Buchstaben I,N,F und O

Informationen zu Impfangeboten
erhalten Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt, sowie in Ihrer Apotheke. Nehmen Sie Ihren Impfpass und ggf. den Impfpass Ihrer Kinder, vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, und lassen Sie den Impfschutz überprüfen und sich ggf. impfen.