© drubig-photo – stock.adobe.com

Assistierte Reproduktion
Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung)
Rheinland-Pfalz unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch finanziell bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Hier finden Sie alle Informationen, Formulare und den Zugang zur Antragstellung.
Nähere Informationen erhalten Sie in den folgenden FAQs und im Merkblatt, das Sie unter dem Punkt „Downloads“ herunterladen können.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass Sie vor Bewilligung Ihrer Förderung nicht mit der Behandlung beginnen dürfen. Der Kauf von Medikamenten, die für die Kinderwunschbehandlung erforderlich sind, gilt bereits als Beginn der Behandlung. Besorgen Sie die Medikamente erst, nachdem Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben. Andernfalls kann keine Förderung gewährt werden.
Ablauf der Antragstellung
Ob online oder per Post: Folgen Sie diesen Schritten auf dem Weg zu Ihrer Förderung.
1. Voraussetzungen prüfen
Prüfen Sie mit dem Förder-Check des Bundes, ob Sie den Bundesanteil der Förderung erhalten können. Der Förder-Check wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) bereitgestellt und prüft die Voraussetzungen für den Bundesanteil. Lesen Sie dazu auch das Merkblatt im Download-Bereich.
2. Ärztliche Beratung
Lassen Sie sich von einer Ärztin oder einem Arzt, die/der die Behandlung nicht selbst durchführt (z. B. Frauenärztin), über medizinische, psychische und soziale Aspekte der Kinderwunschbehandlung beraten.
3. Erklärung der Reproduktionseinrichtung einholen
Laden Sie das Formular „Erklärung der Reproduktionseinrichtung“ herunter und lassen Sie es von Ihrer Kinderwunschklinik ausfüllen und unterschreiben.
4. Nachweise sammeln
Besorgen Sie die notwendigen Unterlagen: Personalausweiskopien, ggf. Meldebescheinigung, genehmigter Behandlungsplan oder Kostenplan, Kostenübernahmeerklärungen.
5. Förderantrag stellen
Reichen Sie Ihren Antrag ein – entweder digital über den Online-Dienst oder postalisch an das LSJV.
6. Zuwendungsbescheid abwarten
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie Medikamente besorgen und mit der Behandlung beginnen. Bearbeitungszeit: ca. zwei bis vier Wochen.
7. Behandlung durchführen und Belege sammeln
Führen Sie die Behandlung innerhalb des im Bescheid genannten Zeitraums durch. Sammeln und digitalisieren Sie alle Rechnungen, Quittungen und Bescheide.
8. Nachweis-Check (Auszahlungsantrag)
Prüfen Sie vor dem Einreichen des Auszahlungsantrags mit dem Nachweis-Check, ob Sie alle erforderlichen Belege und Nachweise vollständig zusammengestellt haben.
9. Auszahlung beantragen
Nach Abschluss der Behandlung reichen Sie den Auszahlungsantrag mit allen Belegen ein.
Hinweis: Bei postalischer Antragstellung wird Ihnen der Auszahlungsantrag per Post gemeinsam mit dem Zuwendungsbescheid zugesendet. Bei Online-Antragstellung nutzen Sie den digitalen Auszahlungsantrag.
10. Förderung erhalten
Nach positiver Prüfung wird der Förderbetrag auf Ihr Konto überwiesen. Sie erhalten einen Auszahlungsbescheid.
Voraussetzungen für die Förderung
Wer kann beantragen?
- Verheiratete Paare oder Paare in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft (heterosexuell, gleichgeschlechtlich weiblich oder Paare mit trans*/intergeschlechtlichen Personen)
- Beide Partner haben ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.
- Mindestalter: 25 Jahre. Höchstalter: unter 40 (austragende Person) bzw. unter 50 Jahre (Partner/in)
Was wird gefördert?
- In-Vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
- 1. bis 4. Behandlungsversuch (jeder Zyklus einzeln zu beantragen)
- Kryozyklen sind grundsätzlich nicht förderfähig (Ausnahme: nach keimzellschädigender Therapie)
- Behandlung muss in einer Klinik in RLP oder angrenzenden Bundesländern mit Genehmigung nach § 121a SGB V erfolgen
Förderhöhe
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Eigenanteil der Antragstellenden, also den Kosten nach Abzug aller Leistungen durch Krankenversicherungen, Beihilfe etc.
| 1.–3. Versuch IVF | 4. Versuch IVF | 1.–3. Versuch ICSI | 4. Versuch ICSI | |
| Heterosexuelle Ehepaare | 50 %, | 50 %, | 50 %, | 50 %, |
| Unverheiratete heterosexuelle Paare | 25 %, | 50 %, | 25 %, | 50 %, |
| Gleichgeschl. weibl. Paare, Paare mit Fremdsamen, Paare mit trans*/inter* Personen | 12,5 %, | 25 %, | 12,5 %, | 25 %, |
Bei den letztgenannten Paaren trägt das Land die Kosten alleine (ohne Bundesanteil), weshalb sich die Förderprozente halbieren. Die Landesförderung ist im Ergebnis identisch.
FAQs
Gefördert werden In-Vitro-Fertilisationen (IVF) und Intrazytoplasmatische Spermieninjektionen (ICSI). Kryozyklen sind grundsätzlich nicht förderfähig. Ausnahme: Kryokonservierung nach keimzellschädigender Therapie (z. B. Strahlentherapie bei einer Krebserkrankung).
Es wird der 1. bis 4. Behandlungsversuch gefördert. Jeder Zyklus ist einzeln zu beantragen. Nicht geförderte Zyklen zählen bei der Berechnung mit. Ist eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten, ohne dass ein Kind geboren wurde (Abort), wird der Zyklus nicht angerechnet.
Gesetzliche Krankenversicherungen zahlen in der Regel 50 % der Behandlungskosten für die ersten drei Versuche. Viele übernehmen darüber hinaus zusätzliche Kosten. Private Krankenversicherungen übernehmen Kosten je nach Vertrag. Auch Beihilfe, Heilfürsorge oder sonstige Leistungsträger können Kosten übernehmen.
Nein. Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie den Antrag stellen, bevor Sie die Behandlung starten. Als Beginn zählt bereits das Einlösen eines Rezepts oder der Kauf von Medikamenten für die Kinderwunschbehandlung.
- Ärztliche Beratung über Behandlung und Aspekte der künstlichen Befruchtung
- Behandlungsplan/Kostenplan durch die Kinderwunschklinik erstellen lassen
- Genehmigung des Behandlungsplans bei der Krankenkasse einholen
- Antrag auf Bewilligung beim LSJV stellen
- Zuwendungsbescheid abwarten
- Erst nach Erhalt des Bescheids: Medikamente besorgen und Behandlung starten
- Nach Abschluss: Auszahlungsantrag mit Belegen einreichen
- Kopien der gültigen Personalausweise beider Partner
- Ggf. aktuelle Meldebescheinigung (wenn Adresse vom Ausweis abweicht)
- Ausgefüllte „Erklärung der Reproduktionseinrichtung“
- Genehmigter Behandlungsplan der Krankenkasse oder Kostenplan der Klinik
- Kostenübernahmeerklärungen bzw. Ablehnungsschreiben von Versicherungen, Beihilfe etc.
Mit dem Nachweis-Check können Sie vorab prüfen, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben. Es gibt zwei separate Nachweis-Checks: einen für den Förderantrag (Bewilligung) und einen für den Auszahlungsantrag nach Abschluss der Behandlung.
Nachweis-Check (Förderantrag) I Nachweis-Check (Auszahlungsantrag)
Ja, für die Behandlung benötigte Medikamente können auch im EU-Ausland besorgt werden.
Je nachdem, wie viele Anträge eingehen, kann es zwei bis vier Wochen dauern, bis Ihr Antrag vollständig bearbeitet wurde.
Downloads
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Rheinland-Pfalz (Förderrichtlinie Assistierte Reproduktion)(160 KB)
- Merkblatt – Hinweise zum Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung für eine Behandlung nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI)(252 KB)
- Antrag auf auf Gewährung einer Zuwendung für die In-Vitro-Fertilisations- (IVF) oder die Intrazytoplasmatische Spermieninjektions- (ICSI) behandlung(354 KB)
- Erklärung der Reproduktionseinrichtung(196 KB)
© Monster Ztudio – stock.adobe.com

Kontakt
Carina Meuer
Telefon 0261 4041-315
Telefax 0261 4041-77315
ar(at)lsjv.rlp.de
Postanschrift
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Referat 51.1
56065 Koblenz
© Maks_Lab – stock.adobe.com

Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit für Bescheide zur Bewilligung einer Förderung etwa zwei bis vier Wochen. Wir bitten Sie, dies vor einer Kontaktaufnahme mit uns zu beachten.
© mitrija

Pressemitteilung
Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Rheinland-Pfalz wird ausgeweitet
Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums vom 01.07.2024