Hand hält Stempel mit Aufdruck Widerspruch

Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt

Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen Entscheidungen des Integrationsamtes einzulegen.

Nach § 202 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist bei jedem Integrationsamt ein Widerspruchsausschuss zu bilden. Der Widerspruchsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern: zwei schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zwei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Integrationsamtes und einer Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu berufen.

Der Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt ist zuständig für die Widersprüche gegen Entscheidungen, die das Integrationsamt aufgrund des SGB IX getroffen hat. Relevant sind dabei vor allem die Entscheidungen im Kündigungsschutzverfahren und bei der Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe. In Kündigungsangelegenheiten schwerbehinderter Menschen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, treten bei der Besetzung des Ausschusses an die Stelle der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zwei Angehörige des öffentlichen Dienstes.

Wie das Integrationsamt muss auch der Widerspruchsausschuss in Widerspruchsverfahren des Kündigungsschutzes auf eine gütliche Einigung hinwirken (§ 170 Abs. 3 SGB IX). Es kann daher sinnvoll sein, dass der Widerspruchsausschuss die Parteien zu einer mündlichen Verhandlung lädt.

Entscheidungen des Widerspruchsausschusses ergehen in der Form von Widerspruchsbescheiden, gegen die Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden kann, sofern die Begründung des Widerspruchsbescheides nicht überzeugt.

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Jörg Malburg
Telefon 06131 967-238
malburg.joerg(at)lsjv.rlp.de

Zudem können Sie sich an die Ansprechpersonen an den jeweiligen Dienstorten des Integrationsamtes wenden: Kontakte.