Ärztin mit Maske

Ärztinnen und Ärzte

Approbation

Gesetzliche Grundlage für die Ausübung des ärztlichen Berufs ist die Bundesärzteordnung (BÄO) (www.gesetze-im-internet.de) und die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) (www.gesetze-im-internet.de).
Wer in Deutschland den ärztlichen Beruf ausüben will, bedarf der Approbation als Arzt bzw. Ärztin (§ 2 Absatz 1 BÄO).

Berufserlaubnis

Die Ausübung des ärztlichen Berufs kann auch vorübergehend und eingeschränkt auf Grundlage einer Berufserlaubnis für die Dauer von maximal zwei Jahren erlaubt werden (§ 10 Absätze 1 bis 3 BÄO). Dies ist in folgenden Fällen möglich:

  • zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung zur Feststellung der Gleichwertigkeit des ärztlichen Ausbildungsstands
  • aus Gründen der ärztlichen Versorgung
  • bei Vorliegen eines besonderen Interesses
4 Holzblöcke mit den Buchstaben I,N,F und O


Die Antragstellung erfolgt ab dem 1. August ausschließlich über ProfeS.
ProfeS leitet die Unterlagen an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung weiter, wenn diese vollständig sind.
Im Anschluss erfolgt die weitere Bearbeitung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Kontakt ProfeS: 
Telefon 06341 68146-50
fallmanagement(at)profes-gmbh.de 

Beratung

Die Beratung von Ärztinnen und Ärzten, die ihre Ausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen haben, erfolgt durch die IQ-Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen Rheinland-Pfalz.

Kurse zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung für Ärzte und Ärztinnen finden Sie unter:

www.kenntnisprüfung.com

www.profes-gmbh.eu/angebotsuebersicht/vorbereitung-auf-die-kenntnispruefung-medizin-fuer-aerzte

Als Arzt nach Deutschland – Lernplan zur Kenntnisprüfung - via medici (thieme.de)

Akademie für ärztliche Fortbildung Rheinland-Pfalz

 

 

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Approbationen

mit Abschluss der Ausbildung in Rheinland-Pfalz

Frau Klotz
approbation-rp(at)lsjv.rlp.de

mit Abschluss der Ausbildung in den Staaten der EU, des EWR und der Schweiz

Frau Paffenholz-Heinrich
anerkennung-arzt(at)lsjv.rlp.de

Berufserlaubnisse

für Antragstellende mit abgeschlossener Ausbildung in Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Frau Boist
anerkennung-arzt(at)lsjv.rlp.de