Servicestelle Kindesschutz
Aufgabe der Servicestelle Kindesschutz ist die Beratung und Unterstützung der Jugendämter beim Auf- und Ausbau der lokalen Netzwerke und der Frühen Hilfen auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (§4 Abs. 1 LKindSchuG) sowie des Bundeskinderschutzgesetzes.
Das Landeskinderschutzgesetz beschreibt im Kern drei Ziele:
- den Aufbau von lokalen und interdisziplinären Netzwerken zur Förderung des Kindeswohls und zur Verbesserung des Kinderschutzes
- die Entwicklung niedrigschwelliger Angebote früher Förderung und früher Hilfen
- die Förderung der Kindergesundheit durch die Steigerung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen
Im Bereich „Förderung der Kindergesundheit“ organisiert das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung das Einladungsverfahren für die Früherkennungsuntersuchungen und steht als Ansprechpartner für die Fachkräfte der Gesundheitsämter sowie weiterer Akteure bei Fragen rund um das verbindliche Einladungswesen zur Verfügung.
Das Angebot der Servicestelle Kindesschutz richtet sich an die Jugendämter, als Steuerungsverantwortliche zur Umsetzung der Netzwerkarbeit in den Kommunen sowie des Auf- und Ausbaus der Frühen Hilfen vor Ort.
Es umfasst individuelle Beratungsangebote und konkrete Unterstützung bei
- der Planung und Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit,
- der Beratung und Planung der Koordinationsprozesse vor Ort sowie
- fachlichen Fragen im Bereich der Kooperation, des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen.
Die Servicestelle Kindesschutz stellt den lokalen Netzwerken vielseitige Informationen zu den Themen Netzwerkarbeit, Kinderschutz und Frühe Hilfen zur Verfügung. Darüber hinaus werden landes- und bundesweite Modell- und Projekterfahrungen gesammelt, aufbereitet und an die Fachkräfte in der Netzwerkkoordination weitergegeben. Mit jährlich stattfindenden Arbeitstreffen auf Landesebene unterstützt die Servicestelle Kindesschutz den interkommunalen Wissens- und Erfahrungstransfer sowie die Qualitätsentwicklungsprozesse in den lokalen Netzwerken.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Entwicklung und Durchführung interdisziplinärer und berufsspezifischer Fortbildungsangebote im Kontext der Netzwerkarbeit, des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen. Die Qualifizierungsangebote werden zum Teil in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum am LSJV, der Landeskoordinierungsstelle des Programms „Guter Start ins Kinderleben“ am LSJV und weiteren Kooperationspartnern durchgeführt.
Downloads
- Kindesschutz - Aufbau lokaler Netzwerke(463 KB)
- Arbeitshilfe zur Kooperation zwischen Gesundheitsamt und Jugendamt gem. LKindSchuG(520 KB)
- Kindesschutz – Kooperation Jugendhilfe und Gesundheitshilfe in den Frühen Hilfen (7. Bericht)(328 KB)
- Kindesschutz – Handreichung zum Begleiteten Umgang(118 KB)
- Kindesschutz – Empfehlungen zur Vereinbarung nach § 8a SGB VIII(282 KB)
- Kindesschutz – Arbeitshilfe zum Aufgabenprofil Netzwerkkoordination(381 KB)
- Kindesschutz – Gründungsphase lokaler Netzwerke (2. Bericht)(433 KB)
- Kindesschutz – Netzwerkkonferenz-Praxisbeispiele zur Umsetzung (4. Bericht)(462 KB)
- Kindesschutz – Unterstützung durch Vielfalt (3. Bericht)(1 MB)
- Rundschreiben des LSJV zu Aufrechterhaltung der Hilfen zur Erziehung sowie des Kinderschutzes in Rheinland-Pfalz unter den Bedingungen der Corona-Schutzmaßnahmen (LJA Nr. 22/2020)(404 KB)
Kontakt
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Telefon 06131 967-134
Telefax 06131 967-12134
grogro.kirsten(at)lsjv.rlp.de
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Telefon 06131 967-146
Telefax 06131 967-12146
heinen.michaela(at)lsjv.rlp.de
Victoria Klein
Telefon 06131 967-147
Telefax 06131 967-12147
klein.victoria(at)lsjv.rlp.de
Heidi Steffl
Telefon 06131 967-527
Telefax 06131 967-12527
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Melanie Münster
Telefon 06131 967-135
Telefax 06131 967-12135
muenster.melanie(at)lsjv.rlp.de