Kinder liegend auf dem Boden, halten sich die Hände

Kindertagesstätten

Die Abteilung Landesjugendamt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) ist im Rahmen ihres Auftrags zum Schutz von Kindern in Einrichtungen zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen und für die Beratung von Jugendämtern, Trägern und Einrichtungen. Das LSJV sorgt für die Einhaltung der durch das Kindertagesstättengesetz und die Landesausführungsverordnung vorgegebenen Standards und prüft im Bereich der Personalkostenförderung die Verwendungsnachweise für die öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen. Es berät Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung, unterstützt die Verwaltung der Jugendämter bei der Abwicklung der Fördermaßnahmen und wirkt auf eine einheitliche Auslegung der Förderkriterien hin. Die Aufgaben werden dezentral in Mainz, Landau, Trier und Koblenz für die jeweilige Region wahrgenommen.

Die Überprüfung der strukturellen Bedingungen für die Kindertagesbetreuung erfordert stets eine Abwägung, in die nicht nur administrative, sondern auch pädagogische Erwägungen einfließen müssen. Dabei tritt zunehmend der Beratungsaspekt in den Vordergrund. Ziel ist der Erhalt und der Ausbau einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen und von den öffentlichen und freien Trägern sowie den Eltern finanzierbaren Kindertagesbetreuung in Rheinland-Pfalz in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Trägern.

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kommunales Investitionsprogramm – Rheinland-Pfalz (KI 3.0)
Informationen zum rheinland-pfälzischen Landesprogramm zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) erhalten Sie beim Ministerium der Finanzen.

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