Förderung von Inklusionsbetrieben
Inklusionsbetriebe leisten einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen bei der Eingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt. Sie bieten schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung sowie, soweit erforderlich, auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen.
Der Beschäftigungsanteil schwerbehinderter Menschen in Inklusionsbetrieben soll mindestens 30 % der Gesamtbelegschaft betragen. Das Integrationsamt am Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung fördert den Aufbau, die Erweiterung, die Modernisierung und die Ausstattung von neu zu gründenden oder bereits bestehenden Inklusionsbetrieben im investiven Bereich mit Zuschüssen und Darlehen. Für die betriebswirtschaftliche Beratung und Leistungen für besonderen Aufwand werden ebenfalls Mittel bereitgestellt.
Über die Online-Suche beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung erhalten Sie eine Übersicht aller in Rheinland-Pfalz bestehenden Inklusionsbetriebe.
Informationsflyer
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Kontakt
Ralf Heigwer
Telefon 0651 1447-265
heigwer.ralf(at)lsjv.rlp.de
Sebastian Schmelzer
Telefon 06131 967-583
schmelzer.sebastian(at)lsjv.rlp.de
Seminarangebot des Integrationsamtes am LSJV
Hier finden Sie das aktuelle Seminarprogramm zum Download.