Alphabetisches Register

Tarifregister

Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird ein Tarifregister geführt, in das der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung aller bundesdeutschen Tarifverträge eingetragen werden. Im Tarifregister Rheinland-Pfalz werden die Tarifverträge registriert, die im Land Rheinland-Pfalz gültig sind.

Beim Tarifregister Rheinland-Pfalz beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung haben Sie die Möglichkeit, unentgeltlich Informationen zu den registrierten Tarifverträge für Rheinland-Pfalz zu erhalten.

Das Tarifregister gibt telefonisch Auskünfte zu

  • Tarifverträgen, die in das rheinland-pfälzische Tarifregister eingetragen wurden sowie
  • Bestehen oder Nichtbestehen einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen.

Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, besteht die Möglichkeit einen Termin für einen Besuch vor Ort zu vereinbaren.

Die Mitarbeitenden des Tarifregisters sind nicht zur Rechtsberatung befugt. Tarifvertragstexte und Kopien aus Tarifverträgen können nicht ausgegeben werden.

Wie kann ich mich außerdem über meinen Tarifvertrag informieren?

Nach § 8 Tarifvertragsgesetz (TVG) ist jede tarifgebundene Arbeitgeberin und jeder tarifgebundene Arbeitgeber verpflichtet, die für ihren oder seinen Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Tarifgebundene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten den Tarifvertrag über ihre Gewerkschaft.

Einige Tarifverträge, zum Beispiel für den öffentlichen Dienst und das Baugewerbe, sind im Buchhandel erhältlich. 

Für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge können von den betroffenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegen Erstattung der Selbstkosten bei den Tarifvertragsparteien angefordert werden (§ 9 Durchführungsverordnung zum Tarifvertragsgesetz). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt vierteljährlich ein Verzeichnis, in dem alle Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt sind, gegliedert nach Branchen und Regionen, aufgeführt werden. Dieses Verzeichnis steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kostenlos als Download zur Verfügung.

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Tarifregister Rheinland-Pfalz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Moltkestraße 19
54292 Trier

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
9.00 - 12.00 Uhr

Telefon 0651 1447-231
Telefax 0651 1447-14231
tarifregister(at)lsjv.rlp.de

Postanschrift:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
– Tarifregister –
Postfach 3980
54229 Trier