Problemlösung mit einer Idee

Integrationsfachdienste

Die Integrationsfachdienste (IFD) werden im Auftrag des Integrationsamtes, der Agenturen für Arbeit sowie der Rehabilitationsträger tätig.

Zu den Aufgaben der IFD gehört es, schwerbehinderte und behinderte Beschäftigte und Arbeit suchende Menschen zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten, um einen geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden oder zu erhalten.

Sie stehen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und dem betrieblichen Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung, um sie umfassend zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.

4 Holzblöcke mit den Buchstaben I,N,F und O

Der Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Inklusionsberatung
Die Inklusionsberatung richtet sich an Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit psychischen Behinderungen, die sich zunächst noch im Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt befinden. Das Beratungsangebot bietet Unterstützung und Begleitung in die Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit. Mit diesem Angebot wird eine Versorgungslücke geschlossen.

Zur Inanspruchnahme der Inklusionsberatung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung, eine Feststellung der Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit oder ein Nachweis der Agentur für Arbeit gemäß § 151 Abs. 4 SGB IX im Rahmen der beruflichen Orientierung vorzulegen. Menschen mit psychischen Erkrankungen können alternativ eine fachärztliche Bescheinigung, medizinische Gutachten sowie Entlassungsberichte aus Kliniken oder ähnlichen Institutionen als Nachweis der Behinderung vorlegen.
 

Es existieren folgende Integrationsfachdienste:

Die Integrationsfachdienste „Übergang Schule/Beruf“ haben zum Ziel, junge Menschen mit Behinderungen auf eine Ausbildung oder Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt vorzubereiten und sie beim Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten. Dabei sollen auch junge Menschen, denen bislang aufgrund ihrer Behinderungen häufig nur eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) möglich erscheint, die Möglichkeit erhalten, ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rechtzeitig auszuloten und wahrzunehmen. 

Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen am Übergang in den Beruf bzw. eine Anschlussmaßnahme.

Die Fachkräfte der Integrationsfachdienste beginnen ihre individuell ausgerichtete Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig vor dem Schulabschluss und unterstützen sie mit Hilfe unterschiedlicher berufsorientierender und -vorbereitender Angebote bei der Entwicklung und Umsetzung von realistischen beruflichen Perspektiven. Sie sind damit beauftragt, passgenaue und individuelle Anschlussmöglichkeiten der Qualifizierung, Ausbildung und Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden und den Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten. Sie arbeiten dabei eng mit den Schulen und den Agenturen für Arbeit zusammen. 

Die Integrationsfachdienste in Rheinland-Pfalz arbeiten nach dem Konzept „Vorbereitung und Begleitung des Übergangs in den Beruf für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz (IFD-ÜSB)“, welches in die schulische Berufsorientierung integriert ist. Das aktuelle Konzept finden Sie unter Downloads.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und des Landes.

Download
Kurzversion Konzept ÜSB

Kontakt
Alexandra Großekettler
Telefon 06131 967-166
Telefax 06131 967-12166
grossekettler.alexandra(at)lsjv.rlp.de

Das Integrationsamt beauftragt Träger der Integrationsfachdienste, um ein flächendeckendes Beratungs- und Betreuungsangebot zur Unterstützung schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzubieten.

Der Berufsbegleitende Dienst berät und unterstützt die betroffenen Menschen bei Problemsituationen, die das Arbeitsleben beeinflussen. Er steht zudem gleichermaßen der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber und dem Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Inanspruchnahme ist kostenlos. Nach § 185 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) können alle schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen, die sozialversicherungspflichtig und nicht weniger als 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind (auch Auszubildende oder Selbständige) unterstützt werden. Dies gilt auch für Personen, bei denen das Antragsverfahren auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht abgeschlossen ist.

Der Berufsbegleitende Dienst wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.

Kontakt
Victoria Felsberg
Telefon 06131 967-285
Telefax 06131 967-12285
felsberg.victoria(at)lsjv.rlp.de

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Silvia Licht
Telefon 06131 967-214
licht.silvia(at)lsjv.rlp.de

Deckblatt Seminarangebot Integrationsamt

Seminarangebot  des Integrationsamtes am LSJV

Hier finden Sie das aktuelle Seminarprogramm zum Download.