Spritze und Ampulle Vakzin SARS-CoV-2

Impfgeschädigte

Bestimmte Impfungen werden öffentlich empfohlen. Dadurch soll der Ausbruch schlimmer übertragbarer Krankheiten verhindert oder zumindest die Ausbreitung einer derartigen Krankheit eingedämmt werden.

Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut erteilten Empfehlungen gelten in Rheinland-Pfalz als öffentlich empfohlen. Änderungen der STIKO-Empfehlungen werden jeweils mit dem Tag der Veröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts wirksam.

Impfungen können in seltenen Fällen zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bei der geimpften Person führen. Da einige Impfungen durch den Staat empfohlen werden, steht dieser auch dafür ein, falls es tatsächlich zu einem Schaden kommt. Daher können Personen, die durch eine öffentlich empfohlene Impfung eine erhebliche gesundheitliche Schädigung erlitten haben, Leistungen erhalten.

Die Voraussetzungen zur Gewährung von derartigen Versorgungsleistungen sind seit dem 01.01.2024 im SGB XIV normiert und waren vorher im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt.

Eine Versorgung können folgende Personen erhalten:

  • Beschädigte selbst
  • deren Hinterbliebene, d. h. Witwen, Witwer, Lebenspartnerinnen und -partner, Waisen und Eltern

Anträge auf Versorgung wegen Impfschäden nach dem SGB XIV werden in Rheinland-Pfalz zentral beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung am Standort Mainz bearbeitet. Ihren Antrag können Sie gerne an folgende Postadresse senden:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Referat 21.4
Schießgartenstraße 6
55116 Mainz

Nähere Informationen können Sie auch den folgenden Videos (Erklärfilm Soziale Entschädigung bei Impfschäden) entnehmen:
https://www.bih.de/soziale-entschaedigung/medien-und-publikationen/videos/

Downloads

Besondere Hinweise für Hilfen in Verbindung mit Covid-19

In Rheinland-Pfalz gibt es fünf Anlaufstellen für Menschen mit Langzeitfolgen nach einer Corona-Erkrankung (Long- bzw. Post-Covid). Sie befinden sich in Mainz, Koblenz, Ludwigshafen, Trier und Kaiserslautern. Weitere Informationen hierzu können Sie der Homepage www.postcovid-rlp.de entnehmen.

In den sogenannten Post-Covid-Ambulanzen könnenauch Menschen mit Langzeitbeschwerden nach einer Corona-Impfung Hilfe erhalten. 

Voraussetzung für einen Termin in diesen Ambulanzen ist eine Verdachtsdiagnose der Hausärztin bzw. des Hausarztes. Die Versorgung in der Post-Covid-Ambulanz knüpft an die Untersuchungsergebnisse aus der Hausarztpraxis an.

Spezielle Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Post-Vac-Syndrom sind die Spezialambulanz für Post-Vac-Fälle am Universitätsklinikum Marburg und die neurologische Post-Covid-19-Sprechstunde an der Klinik für Neurologie, Charité Universitätsmedizin Berlin. In Berlin werden Post-Vac-Betroffene im Gegensatz zur Marburger Ambulanz allerdings nur bei primär neurologischer Symptomatik betreut.

Diese Spezialsprechstunden richten sich an Personen mit lang anhaltenden Beschwerden, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Infektion und/oder nach einer Impfung gegen SARSCoV2 aufgetreten sind.