pflegen

Pflegevergütung

Vergütungsangelegenheiten für Pflegeeinrichtungen (SGB XI/SGB XII)

Unter den Vergütungsangelegenheiten nach dem SGB XI werden zum einen die Vereinbarungen der Pflegesätze sowie der Entgelte für Unterkunft und für Verpflegung und zum anderen die Feststellung und Vereinbarung der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen für die voll- und teilstationären Pflegeplätze der Alten- und Pflegeheime zusammengefasst.

Die Pflegevergütungen für die allgemeinen Pflegeleistungen und die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung werden jeweils individuell vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als überörtlicher Sozialhilfeträger, den Pflegekassen und den Einrichtungsträgern bzw. deren Verbänden verhandelt und vereinbart. Sie gelten sämtliche personal- und pflege- bzw. unterkunfts- und verpflegungsbedingten Sachkosten der Pflegeeinrichtungen ab.

Bei den gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen handelt es sich um investitionsbedingt entstandene Kosten einer Alten- bzw. Pflegeeinrichtung (Neubau, Erweiterungsbau, Sanierung), die pro Tag und Person auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden. Die Bestandteile der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen sind Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen, Instandhaltungsaufwendungen, Abschreibungen und Kapitalkosten. Anders als bei den Pflegevergütungen ist das LSJV als überörtlicher Sozialhilfeträger alleiniger Verhandlungspartner der Pflegeeinrichtungen, jedoch erfolgt stets eine enge Abstimmung mit dem jeweiligen örtlichen Sozialhilfeträger.

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

bei Vergütungsangelegenheiten nach SGB XI/XII

Tatjana Krüger
Telefon 0651 1447-209
krueger.tatjana(at)lsjv.rlp.de

Martin Brenner
Telefon 0651 1447-211
brenner.martin(at)lsjv.rlp.de


bei Angelegenheiten zu gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach SGB XI/XII

Clemens Streuber
Telefon 06131 967-276
streuber.clemens(at)lsjv.rlp.de

Marius Klepek
Telefon 06131 967-229
klepek.marius(at)lsjv.rlp.de