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Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) ist die zuständige Stelle für das Prüfungsverfahren der anerkannten Fortbildung „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB)“.
Eine Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) ist eine Fachkraft, die Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt und fördert. Sie begleitet sie bei der Entwicklung und Erhaltung ihrer Leistungs- und Erwerbsfähigkeit und unterstützt sie bei ihrer persönlichen Weiterentwicklung. Geprüfte Fachkräfte arbeiten in der Regel in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder ähnlichen Einrichtungen der Arbeits- und Berufsförderung.
Die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen sind gesetzlich verpflichtet, in ausreichendem Umfang Fachkräfte zu beschäftigen, die sowohl über die erforderliche berufsfachliche wie auch sonderpädagogische Qualifikation verfügen. Die Fortbildung zur gFAB deckt diese Anforderungen ab und wird von den WfbM anerkannt.
Näheres hierzu ist in der Werkstättenverordnung § 9 – WVO (www.gesetze-im-internet.de) geregelt.
In Rheinland-Pfalz ist die Prüfung in einem Fortbildungslehrgang integriert. Dieser wird von verschiedenen Bildungsträgern angeboten (siehe Downloads Bildungsträger in Rheinland-Pfalz).
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Kontakt
Alexandra Großekettler
Telefon 06131 967-166
grossekettler.alexandra(at)lsjv.rlp.de
Downloads
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss gFAB (GFABPrv) vom 13. Dezember 2016(110 KB)
- Prüfungsordnung für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 07.10.2024(443 KB)
- Bildungsträger in Rheinland-Pfalz(212 KB)