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Opfer von Gewalttaten
Der Staat hat den Auftrag die Bürger und Bürgerinnen zu schützen – insbesondere vor Straftaten.
Wenn dies nicht gelingt und jemand unverschuldet Opfer einer Gewalttat wird, hat der Staat sich dazu verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigung durch Versorgungsleistungen zu gewähren.
Die Voraussetzungen zur Gewährung von derartigen Versorgungsleistungen sind seit dem 01.01.2024 im 14. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XIV) normiert.
Gewalttaten im Sinne des SGB XIV sind sowohl körperliche als auch psychische Gewalttaten. Nach den Erleiden einer derartigen Gewalttat können Beschädigte, aber auch deren Hinterbliebene, also Witwen, Witwer, Lebenspartnerinnen und -partner, Waisen und Eltern Versorgung beantragen.
Versorgungsberechtigt kann sein:
- die direkt betroffene Person
- Personen, die die Tat miterlebt haben oder das Opfer aufgefunden haben
- Personen, die durch die Überbringung der Nachricht vom Tode oder der schwerwiegenden Verletzung eines Angehörigen eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben
Unter speziellen Voraussetzungen sind auch in Deutschland wohnende Ausländerinnen und Ausländer, ausländische Touristinnen und Touristen sowie Besucherinnen und Besucher in den Kreis der Versorgungsberechtigten einbezogen. Darüber hinaus erhalten auch Opfer von Gewalttaten im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkte Leistungen.
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Kontakt
Telefon 06131 967-333
servicemailSGB14(at)lsjv.rlp.de
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Hilfe für Betroffene von Gewalttaten außerhalb des SGB XIV
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung arbeitet in einer Kooperation mit dem WEISSEN RING e. V., Landesverband Rheinland-Pfalz, der Opfer von Straftaten ebenfalls Hilfe anbietet. Neben persönlicher Betreuung und finanzieller Unterstützung wird dort auch Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB XIV und der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen geleistet.
Kontakt:
WEISSER RING e. V.
Weberstr. 16
55130 Mainz
Bundesweites kostenfreies Opfer-Telefon: 0116 006 (7.00-22.00 Uhr)
Einen Standort in Ihrer Nähe finden Sie unter Standorte | WEISSER RING e. V. (weisser-ring.de)
Opfer extremistischer Übergriffe und Opfer terroristischer Straftaten können sich auch an das Bundesamt für Justiz wenden.
Kontakt:
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Telefon 0228 99410-40
Telefax 0228 410-5050
Sofern Sie in Rheinland-Pfalz Opfer einer Straftat geworden sind oder als Opfer einer Straftat Ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, bietet auch die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz Hilfe an.
Kontakt:
Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz
Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Straße 3
55116 Mainz
Telefon: 06131 16-4881
E-Mail: Stiftung.Opferschutz(at)jm.rlp.de