Jugendschutz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen als öffentliche Aufgabe hat nicht an Aktualität verloren. Im Gegenteil: Die zunehmende Digitalisierung, Zeiterscheinungen und Konsumtendenzen, wie z. B. Flatrate-Partys oder Shisha-Rauchen, stellen immer neue Herausforderungen an den gesetzlichen, den erzieherischen und den strukturellen Jugendschutz.
- Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll junge Menschen zu Kritik- und Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit und zu Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Junge Menschen sollen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und zwar in allen Dimensionen der Persönlichkeit gestärkt und unterstützt werden.
- Struktureller Jugendschutz beinhaltet die Entwicklung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien bzw. die Schaffung und Erhaltung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.
- Wesentliche Aufgabe des gesetzlichen Jugendschutzes ist es, Jugendgefährdungen und -beeinträchtigungen zu erkennen, auf sie hinzuweisen, verantwortliche Personen und Institutionen über mögliche Gefährdungen für junge Menschen zu informieren bzw. aufzuklären und zu verdeutlichen, wie Kinder und Jugendliche wirksam geschützt werden können. Zu den Aufgaben zählt auch die ordnungsrechtliche Verfolgung und Ahndung von Verstößen der Anbietenden. Das Spektrum der Gefahren liegt auf sehr unterschiedlichen Ebenen und umfasst eine große Spannbreite.
Das Landesjugendamt berät die Jugendschutzfachkräfte bei den örtlichen Jugendämtern, den Ordnungsämtern und der Polizei in Fragen des Jugendschutzes. Außerdem wird die Zusammenarbeit der oben genannten Fachkräfte gefördert, um ein effektiveres Vorgehen vor Ort zu ermöglichen. Zu diesem Zweck findet regelmäßig auf überregionaler Ebene ein interdisziplinärer Austausch statt. Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben des Landesjugendamtes Empfehlungen zu erarbeiten und die Fachaufsicht nach der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz wahrzunehmen.
Downloads
- Jugendschutz - Empfehlungen für die Zusammenarbeit im gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz(745 KB)
- Jugendschutz – Empfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz(446 KB)
- Jugendschutz - Orientierungsrahmen für die Festsetzung von Bußgeldern nach § 28 Jugendschutzgesetz(259 KB)
- Jugendschutz - Rundschreiben zu Erziehungsbeauftragte Personen(178 KB)
- Jugendschutz - Rundschreiben zu Flatrate-, Koma-Parties, Entziehung der Gaststättenkonzession(218 KB)
- Jugendschutz - Zusammenarbeit im gesetzlichen Jugendschutz in Rheinland-Pfalz(176 KB)
Weitere Informationen
Jugendschutz - Handlungsempfehlungen zu Testkäufen (www.mdi.rlp.de)
Jugendschutz aktiv (www.jugendschutz-aktiv.de)
Jugendschutz.net (www.jugendschutz.net)
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) (www.bag-jugendschutz.de)
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) (www.spio-fsk.de)
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) (www.usk.de)
Klick Tipps – Kinder surfen wo´s gut ist (www.seitenstark.de)
Frag Finn – das Netz für Kids (www.fragfinn.de)
YOUNG DATA (www.youngdata.de)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) (www.gesetze-im-internet.de)
Jugendschutzgesetz (JuSchG) (www.gesetze-im-internet.de)
Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (www.landesrecht.rlp.de)
Bewerbung für den Deutschen Arbeitsschutzpreis (www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de)