Apothekerinnen und Apotheker
Approbation
Gesetzliche Grundlage für die Ausübung des Apothekerberufs ist die Bundes-Apothekerordnung (BApO) (www.gesetze-im-internet.de) und die Approbationsordnung für Apothekerinnen und Apotheker (AAppO) (www.gesetze-im-internet.de).
Wer in Deutschland den Apothekerberuf ausüben will, bedarf der Approbation als Apothekerin bzw. Apotheker (§ 2 Absatz 1 BApO).
Beschränkte Erlaubnis
Die vorübergehende Ausübung des Apothekerberufs ist auch auf Grundlage einer beschränkten Erlaubnis bis zu einer Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren zulässig (Berufserlaubnis nach § 11 Absätze 1 bis 3 BApO). Dies ist in folgenden Fällen möglich:
- zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands
- bei Vorliegen eines besonderen Interesses
Die Antragstellung (betrifft nur Anträge aus Drittstaaten!) erfolgt ab dem 1. August ausschließlich über ProfeS.
ProfeS leitet die Unterlagen an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung weiter, wenn diese vollständig sind.
Im Anschluss erfolgt die weitere Bearbeitung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Kontakt ProfeS:
Telefon 06341 68146-50
fallmanagement(at)profes-gmbh.de
Europäischer Berufsausweis
Wer
- den Beruf als Apothekerin bzw. Apotheker vorübergehend und gelegentlich in einem anderen EU-Land ausüben möchte (vorübergehende Mobilität) oder
- sich in einem anderen EU-Land niederlassen und dort den Beruf als Apothekerin bzw. Apotheker dauerhaft ausüben möchte (Niederlassung),
kann den Europäischen Berufsausweis (European Professional Card, EPC) beantragen. Er ist ein elektronisches Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikation in einem anderen EU-Land. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
Zugang Europäischer Berufsausweis – EPC (http://europa.eu)
Beratung
Die Beratung von Apothekerinnen und Apothekern, die ihre Ausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen haben, erfolgt durch die IQ-Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen Rheinland-Pfalz.
Kontakt
Approbationen
mit Abschluss der Ausbildung in Rheinland-Pfalz
Frau Klotz
approbation-rp(at)lsjv.rlp.de
mit Abschluss der Ausbildung in den Staaten der EU, des EWR und der Schweiz
anerkennung-apotheker(at)lsjv.rlp.de
Berufserlaubnisse
für Antragstellende mit abgeschlossener Ausbildung in Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz
Frau Schiller
anerkennung-apotheker(at)lsjv.rlp.de
Downloads
Ausbildung in Deutschland, Rheinland-Pfalz
Ausbildung in der EU/EWR/CH
Ausbildung in einem anderen als den genannten Staaten (Drittstaat)
- Informationen zur Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker(171 KB)
- Neu: Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis und Feststellung Gleichwertigkeit Apotheker/Apothekerin mit Ausbildung in Drittstaaten aus dem Ausland(405 KB)
- Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis und Feststellung Gleichwertigkeit Apotheker/Apothekerin mit Ausbildung in Drittstaaten aus dem Inland(458 KB)
- Datenschutzrechtliche Einwilligung(247 KB)
- Ärztliche Bescheinigung(519 KB)