Pflegerin hilft Seniorin beim Anziehen

Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.

Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und in den §§ 61 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gesetzlich geregelt. Da alle Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung budgetiert sind, muss die Sozialhilfe den anderweitig ungedeckten Bedarf an Pflegehilfe übernehmen. Die Hilfe zur Pflege wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt (§ 2 SGB XII).

Zuständig für die Leistungen der Hilfe zur Pflege ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als überörtlicher Träger der Sozialhilfe.

In Rheinland-Pfalz ist die Einzelfallbearbeitung der Hilfe zur Pflege auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe, also die Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte, delegiert.

Es gilt ein genereller Vorrang der ambulanten häuslichen Pflege vor teil- oder vollstationären Pflegeleistungen (§ 63 SGB XII), welcher für alle Sozialhilfeleistungen in § 13 Abs. 1 SGB XII formuliert ist.

Leistungen der Hilfe zur Pflege:

  • Hilfsmittel (Pflegehilfsmittel und technische Hilfen der Pflegeversicherung im Sinne des § 40 SGB XI).
  • Pflegegeld (§ 64 SGB XII)
  • Kosten für eine besondere Pflegekraft, z. B. Pflegefachkraft oder ambulanter Pflegedienst (gemäß § 65 SGB XII)
  • Aufwendungen für eine Pflegeperson (§ 65 SGB XII)
  • Beihilfen (§ 65 SGB XII)
  • Alterssicherung der Pflegeperson (§ 65 SGB XII)
  • Entlastung der Pflegeperson
  • Hauswirtschaftliche Hilfen
  • Teilstationäre- und Kurzzeitpflege
  • Vollstationäre Pflege

Das Landesamt als überörtlicher Träger der Sozialhilfe hat im Rahmen der Vorschriften der Pflegeversicherung (SGB XI) auch Mitwirkungskompetenzen in den darin zugewiesenen Aufgaben der Pflegeversicherung beziehungsweise in dazugehörigen Gremien.

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Ralph Lehmann
Telefon 0651 1447-219
lehmann.ralph(at)lsjv.rlp.de

Rundschreiben aus dem Bereich Soziales

Die Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung für die Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe finden Sie hier.