Krankenhausfinanzierung
Neben dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) zuständig für die Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan Rheinland-Pfalz aufgenommen sind (Plankrankenhäuser). Während das MWG für die Einzelförderung von Baumaßnahmen und Einrichtungen zuständig ist, bewilligt das LSJV – Referat 52 – den Plankrankenhäusern einmal jährlich pauschale Fördermittel auf Grundlage der „Landesverordnung zur Festsetzung der Jahrespauschale und Kostengrenze für die pauschale Förderung der Krankenhäuser (BS 2126-3-1)“. Diese Mittel werden für die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter (zum Beispiel medizinische Geräte, Einrichtungsgegenstände) gewährt.
Die Krankenhäuser sind so zu führen, dass eine ihrer Aufgabenstellung entsprechende Dienst- und Aufnahmebereitschaft gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere für die Aufnahme von Notfallpatienten und deren Erstversorgung. Kommt es im Einzelfall zu Ablehnungen, wird dies vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung überprüft.
Kontakt
Katrin Holzinger
Telefon 0261 4041-307
holzinger.katrin(at)lsjv.rlp.de