Stethoskop

Approbationen für akademische Heilberufe

Ohne Approbation dürfen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten  und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten ihren Beruf nicht ausüben.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist für die Erteilung der Approbation an diese Berufsgruppen zuständig und prüft, ob die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen den Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung nachweisen und die persönlichen Voraussetzungen besitzen.

Die Ausbildung kann in Deutschland oder im Ausland abgeschlossen sein.

In bestimmten Fällen ist die vorübergehende und eingeschränkte Ausübung des Berufs auch mit einer Berufserlaubnis möglich.

Wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing) benötigen und Sie einen akademischen Heilberuf ausüben, so verwenden Sie bitte folgendes Formular. Auf das Merkblatt dazu wird hingewiesen.


4 Holzblöcke mit den Buchstaben I,N,F und O

Hinweis:
Für die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Ihres Wohnortes.


Näheres zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation und einer Berufserlaubnis erfahren Sie unter den nachfolgenden Rubriken. Dort finden Sie auch die Antragsvordrucke.

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Sie erreichen uns telefonisch montags von
13.00-16.00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 9.00-12.00 Uhr unter
0261 4041-245 oder
0261 4041-442.
Sie können uns auch gerne Ihr Anliegen per Fax unter 0261 4041-353 mitteilen.

Persönliche Vorsprachen sind nur nach Vereinbarung möglich. Terminvereinbarungen zur persönlichen Vorsprache können Sie gerne per E-Mail anfragen.

 

Beratungsangebote zu Anerkennungsverfahren

Vor der Antragstellung aus dem Ausland ist eine Beratung durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) zwingend erforderlich. Dort erhalten Sie eine Beratung zum Approbationsverfahren und eine tiefgehende Beratung zur Standortauswahl (Bundesland). Die ZSBA berät und unterstützt Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens und entlastet die zuständigen Stellen in ihrem Beratungsgeschäft. Das Serviceangebot ist kostenfrei. Die Beratung erfolgt bundesländerneutral und nach festgelegten Kriterien. 

Anschließend kann die ZSBA einen Standortvermerk ausstellen, der vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als Nachweis der örtlichen Zuständigkeit akzeptiert wird. Die ZSBA erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse: recognition(at)arbeitsagentur.de.

Auf Ihrem Weg in die berufliche Anerkennung unterstützen Sie die regional zuständigen Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen in Rheinland-Pfalz. Die Beraterinnen und Berater beantworten Ihre Fragen zu Zuständigkeit, Antragstellung und Qualifizierungsmaßnahmen, wenn Sie als Arzt bzw. Ärztin, Zahnarzt bzw. Zahnärztin oder Apotheker bzw. Apothekerin mit abgeschlossener Ausbildung im Ausland eine Approbation und/oder Berufserlaubnis (Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Berufs) benötigen.

Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen in Rheinland-Pfalz sind:

IQ Service Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Südpfalz
ProfeS GmbH
An Fronte Diez 2
76726 Germersheim
Telefon 07274 70598-0
iq-anerkennung(at)profes-gmbh.de
Zuständig für die Region kreisfreie Städte Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, Zweibrücken, Pirmasens und die Landkreise Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim, Südwestpfalz, Gemersheim.

Hinweis: Die Antragsstellung hat an ProfeS zu erfolgen.

IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Mainz & Region
MIP – Medici in Posterum GmbH
Frauenlobstraße 15-19
55118 Mainz
Telefon 06131 2144-848
Kontakt: www.anerkennungsberatung.com
Zuständig für die Region Bezirk der Arbeitsagentur Mainz und Bezirk der Arbeitsagentur Bad Kreuznach sowie landesweite Beratung akademischer Heilkräfte.

IQ Service Anerkennung und Qualifizierung Koblenz
Caritasverband Koblenz e.V.
Hohenzollernstraße 118-120
56068 Koblenz
Telefon 0261 13906-513
iq(at)caritas-koblenz.de
Zuständig für die Region Stadt Koblenz, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Hunsrück-Kreis, Kreis Cochem-Zell, Kreis Mayen-Koblenz.

Anerkennungsberatung MYK
Jobcenter Mayen-Koblenz
Breite Straße 62
56626 Andernach
Telefon 02632 9254-29
Axel.Deil-Messemer(at)kvmyk.de
Zuständig für die Region nördliches Rheinland-Pfalz.

IQ Service Anerkennung und Qualifizierung Ludwigshafen-Kaiserslautern
CJD Ludwigshafen
Schulstraße 4-6
67059 Ludwigshafen
Telefon 0621 572398-72
Iq-anerkennung-lu(at)cjd.de
Zuständig für die Region Bezirk der Arbeitsagentur Ludwigshafen (gesamt) und Bezirk der Arbeitsagentur Kaiserslautern-Pirmasens (nördliche Region).

IQ Service Anerkennung und Qualifizierung Trier
Palais e.V.
Christophstr. 1
54290 Trier
Telefon 0651 41061
iq-beratung(at)palais-ev.de
Zuständig für die Region Trier.


Der Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse gilt in der Regel als erbracht, wenn die oder der Antragstellende

  • den Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder 
  • den Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache erworben hat, 
  • Deutsch in Wort und Schrift fließend (z.B. als Muttersprache) beherrscht wird oder 
  • der Abschluss der ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen oder psychotherapeutischen Ausbildung (Ausbildungsnachweis) in deutscher Sprache erworben wurde, 
  • Nachweis über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Fachsprachenprüfung, nicht älter als drei Jahre). 

Ansprechpartner für das Ablegen der Fachsprachenprüfung in Rheinland-Pfalz

Humanmedizin
Bezirksärztekammer Rheinhessen
117er Ehrenhof 3 A
55118 Mainz 
Anmeldung: https://aerztekammer-mainz.de/wbKenntnispruefung.php 
oder 
FaMed
Schillerstraße 26-28 (2. Etage)
55116 Mainz
Anmeldung: https://famed-test.de

Apothekerberuf
Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
Am Gautor 15
55131 Mainz
Anmeldung: https://www.lak-rlp.de/ausbildung/anerkennung-auslaendischer-bildungsabschluesse-bqfg/sprachpruefung

Zahnheilkunde
Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Langenbeckstraße 2
55131 Mainz
Anmeldung: https://www.lzk.de/zahnaerzte/auslaendische-zahnaerzte/

Andere Nachweise werden nur dann für die Erteilung der Approbation oder Berufserlaubnis anerkannt, wenn sie geeignet sind, die erforderlichen Deutschkenntnisse zu belegen. Hierüber entscheidet nach Vorlage des Nachweises das LSJV als zuständige Stelle.


Weitere Informationen

Europäischer Berufsausweis - EPC

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