Schüler sitzen im Klassenraum und hören einem Lehrer zu

Bildungsfreistellung in der Ausbildung

Es ist wichtig, junge Menschen verstärkt zum Engagement in der Gesellschaft zu motivieren. Um das zu erreichen, bietet das Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz Auszubildenden die Möglichkeit, sich intensiv mit gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Gesellschaftspolitische Weiterbildung hilft dabei, sich ein umfassendes Bild von Zusammenhängen in unserer Gesellschaft und in der Politik zu machen und zeigt Möglichkeiten für persönliches Engagement auf.

Deshalb haben neben Beschäftigten auch Auszubildende in Rheinland-Pfalz einen Anspruch auf Bildungsfreistellung. Alle Auszubildenden, die seit mindestens sechs Monaten bei ihrem Arbeitgeber in einem Ausbildungsverhältnis sind, können sich bis zu fünf Tage in jedem Ausbildungsjahr für eine anerkannte gesellschaftspolitische Weiterbildung freistellen lassen. Die Ausbildungsvergütung wird in der Zeit der Freistellung weiter ausbezahlt und Weiterbildungstage werden nicht von dem Erholungsurlaub abgezogen.

Die Bildungsfreistellung muss so früh wie möglich, aber mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung von der Auszubildenden oder dem Auszubildenden bei dem Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. Hierbei muss nachgewiesen werden, dass die Veranstaltung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt ist. Ob es sich um eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung handelt, erfahren Sie von der Veranstaltungsorganisation oder über unser Suchportal. Im Antrag müssen darüber hinaus Informationen über den Inhalt und Zeitraum sowie der Name des Veranstalters angegeben werden. Einen entsprechenden Muster-Antrag finden Sie hier.

Der Arbeitgeber kann die Bildungsfreistellung ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange dagegensprechen oder Auszubildende statt einer gesellschaftspolitischen eine berufliche Weiterbildung beantragt haben.

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Kontakt

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Referat 65
Telefon 06131 967-233
Telefax  06131 967-12233
bildungsfreistellung(at)lsjv.rlp.de

Bitte geben Sie bei Fragen per E-Mail Ihre Telefonnummer an.

Postbriefsendungen bitte ausschließlich an 
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
56065 Koblenz
poststelle-ko(at)lsjv.rlp.de

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Grundsätzliche Informationen zur Bildungsfreistellung erhalten Sie beim

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

www.bildungsfreistellung.rlp.de