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Psychotherapeutinnen und -therapeuten
Psychotherapie ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.
Approbation
Gesetzliche Grundlage für die Ausübung dieses ärztlichen Berufs ist das Gesetz über die Berufe des Psychotherapeutinnen und -therapeuten (PsychThG) (www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/) und die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/).
Wer in Deutschland den psychotherapeutischen Beruf ausüben will, bedarf der Approbation als Psychotherapeutin bzw. -therapeut (§ 1 Abs. 1 PsychThG).
Berufserlaubnis
Die Ausübung des psychotherapeutischen Berufs kann auch vorübergehend und eingeschränkt für die Dauer von maximal drei Jahren erlaubt sein aufgrund einer Berufserlaubnis (§ 4 Absätze 1 bis 3 PsychThG). Dies ist in folgenden Fällen möglich:
- zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung/Teilnahme an Anpassungsmaßnahmen zur Feststellung der Gleichwertigkeit des psychotherapeutischen Ausbildungsstands
- bei Vorliegen eines besonderen Interesses
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Kontakt
Approbationen
mit Abschluss der Ausbildung in Rheinland-Pfalz
Frau Mixa
approbation-rp(at)lsjv.rlp.de
Berufserlaubnisse
für Antragstellende mit abgeschlossener Ausbildung in Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz
Frau Herzog
Telefon 0261 4041-263
anerkennung-psychotherapeut(at)lsjv.rlp.de
Downloads
Ausbildung in Deutschland, Rheinland-Pfalz
Ausbildung in EU/EWR/CH
Bitte wenden Sie sich zur Antragstellung an Frau Paffenholz-Heinrich.
Ausbildung in einem anderen als den genannten Staaten (Drittstaat)
Bitte wenden Sie sich zur Antragstellung an Frau Paffenholz-Heinrich.