junges Mädchen spielt mit Therapeutin

Psychotherapeutinnen und -therapeuten

Psychotherapie ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.

Approbation

Gesetzliche Grundlage für die Ausübung dieses ärztlichen Berufs ist das Gesetz über die Berufe des Psychotherapeutinnen und -therapeuten (PsychThG) (www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/) und die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/).

Wer in Deutschland den psychotherapeutischen Beruf ausüben will, bedarf der Approbation als Psychotherapeutin bzw. -therapeut (§ 1 Abs. 1 PsychThG).

Berufserlaubnis

Die Ausübung des psychotherapeutischen Berufs kann auch vorübergehend und eingeschränkt für die Dauer von maximal drei Jahren erlaubt sein aufgrund einer Berufserlaubnis (§ 4 Absätze 1 bis 3 PsychThG). Dies ist in folgenden Fällen möglich:

  • zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung/Teilnahme an Anpassungsmaßnahmen zur Feststellung der Gleichwertigkeit des psychotherapeutischen Ausbildungsstands
  • bei Vorliegen eines besonderen Interesses
     
Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Approbationen

mit Abschluss der Ausbildung in Rheinland-Pfalz

Frau Mixa
approbation-rp(at)lsjv.rlp.de

Berufserlaubnisse

für Antragstellende mit abgeschlossener Ausbildung in Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Frau Herzog
Telefon 0261 4041-263
anerkennung-psychotherapeut(at)lsjv.rlp.de

Downloads

Ausbildung in EU/EWR/CH

Bitte wenden Sie sich zur Antragstellung an Frau Paffenholz-Heinrich.

Ausbildung in einem anderen als den genannten Staaten (Drittstaat)

Bitte wenden Sie sich zur Antragstellung an Frau Paffenholz-Heinrich.