Vergütungsangelegenheiten für Einrichtungen für behinderte Menschen
Vergütungsangelegenheiten nach dem SGB IX
Im Rahmen der Vergütungsgestaltung für die Tageseinrichtungen, besonderen Wohnformen und Angebote außerhalb besonderer Wohnformen für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX werden Vergütungssätze für die jeweils gegenüber dem Leistungsberechtigten erbrachten Leistungen individuell vereinbart. Die Vergütungsverhandlungen finden unter Beteiligung der Vertreterinnen und Vertreter des Leistungsanbieters, des jeweiligen Spitzenverbandes sowie des zuständigen kommunalen Trägers der Eingliederungshilfe und des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als ein Vertreter des Trägers der Eingliederungshilfe statt.
Zweck der Vergütungsverhandlung ist, für die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen eine leistungsgerechte Vergütung zu vereinbaren, welche ein wirtschaftliches Handeln ermöglicht.
Kontakt
bei Vergütungsangelegenheiten von Werkstätten für behinderte Menschen und teilstationäre Tagesförderstätten
Reinhild Lutz
Telefon 06131 967-466
lutz.reinhild(at)lsjv.rlp.de
bei Vergütungsangelegenheiten von Tagesstätten für psychisch behinderte Menschen
Heike Schneider
Telefon 06131 967-454
schneider.heike(at)lsjv.rlp.de
bei Vergütungsangelegenheiten von besonderen Wohnformen
Wiebke Klippel
Telefon 06131 967-468
klippel.wiebke(at)lsjv.rlp.de