3 Holzblöcke mit Symbolen eines Mannes, einer Frau und schüttelnde Hände

Geschäftsstelle der Schiedsstelle gemäß § 81 SGB XII

Die Schiedsstelle gemäß § 81 SGB XII ist organisatorisch dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung angegliedert. Die laufenden Geschäfte werden von der Geschäftsstelle der Schiedsstelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) geführt.
Die Schiedsstelle ist ein gerichtsähnliches Gremium, das – nach gescheiterten Verhandlungen zwischen dem LSJV als überörtlichen Sozialhilfeträger, dem örtlichen Sozialhilfeträger und dem Einrichtungsträger – über Vergütungssätze von Einrichtungen der Eingliederungshilfe gem. SGB XII (§ 75 ff SGB XII) oder über den von Sozialhilfeträgern für Pflegebedürftige nach dem SGB XI an die Pflegeeinrichtungen zu zahlenden täglichen Investitionskostenbetrag entscheidet.

Sie setzt sich aus einem bzw. einer Vorsitzenden und zwölf Schiedsstellenmitgliedern zusammen. Sechs Mitglieder werden von Verbänden der Einrichtungen bestellt, sechs weitere Mitglieder stellen der überörtliche und die örtlichen Träger der Sozialhilfe (drei für die örtlichen Träger der Sozialhilfe und drei für das Land Rheinland-Pfalz). Sowohl der bzw. die Vorsitzende als auch die Mitglieder entscheiden Kraft Gesetzes weisungsfrei.

Die Geschäftsstelle am LSJV unterstützt die Arbeit der Schiedsstelle durch die Zuleitung der notwendigen Unterlagen an die Beteiligten und Mitglieder, die Organisation der Sitzungen, die Protokollführung und Erstattung von Auslagen.

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Kerstin Hey-Gillmann
Telefon 06131 967-257
Geschaeftsstelle.Schiedsstelle(at)lsjv.rlp.de