Zahnärztinnen und Zahnärzte
Approbation
Gesetzliche Grundlage für die Ausübung des zahnärztlichen Berufs ist das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) (www.gesetze-im-internet.de) und die Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) (www.gesetze-im-internet.de/zappro).
Wer in Deutschland die Zahnheilkunde dauernd ausüben will, bedarf einer Approbation als Zahnarzt bzw. Zahnärztin (§ 1 Absatz 1 ZHG).
Für die Teilnahme an der Kenntnisprüfung nach § 2 Abs. 3 Satz 3 ZHG gelten die §§ 104-118 der ZApprO.
Beschränkte Erlaubnis
Die vorübergehende Ausübung der Zahnheilkunde ist auch auf Grundlage einer beschränkten Erlaubnis bis zu einer Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren zulässig (Berufserlaubnis nach § 13 Absätze 1 bis 3 ZHG). Dies ist in folgenden Fällen möglich:
- zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung zur Feststellung der Gleichwertigkeit des zahnärztlichen Ausbildungsstands
- aus Gründen der zahnärztlichen Versorgung
- bei Vorliegen eines besonderen Interesses
Die Antragstellung (betrifft nur Anträge aus Drittstaaten!) erfolgt ab dem 1. August ausschließlich über ProfeS.
ProfeS leitet die Unterlagen an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung weiter, wenn diese vollständig sind.
Im Anschluss erfolgt die weitere Bearbeitung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Kontakt ProfeS:
Telefon 06341 68146-50
fallmanagement(at)profes-gmbh.de
Beratung
Die Beratung von Zahnärztinnen und Zahnärzten, die ihre Ausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen haben, erfolgt durch die IQ-Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen Rheinland-Pfalz.
Kontakt
Approbationen
mit Abschluss der Ausbildung in Rheinland-Pfalz
Frau Klotz
approbation-rp(at)lsjv.rlp.de
mit Abschluss der Ausbildung in den Staaten der EU, des EWR und der Schweiz
anerkennung-zahnarzt(at)lsjv.rlp.de
Berufserlaubnisse
für Antragstellende mit abgeschlossener Ausbildung in Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz
Frau Schiller
anerkennung-zahnarzt(at)lsjv.rlp.de
Downloads
Ausbildung in Deutschland, Rheinland-Pfalz
Ausbildung in EU/EWR/CH
Ausbildung in einem anderen als den genannten Staaten (Drittstaat)
- Literaturempfehlungen der Prüfungskommission Zahnheilkunde zur Vorbereitung auf die Eignungs- oder Kenntnisprüfung nach § 2 Abs. 2 Satz 7 / § 2 Abs. 3 Satz 3 ZHG(119 KB)
- Neu: Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis und Feststellung Gleichwertigkeit Zahnarzt/Zahnärztin mit Ausbildung in Drittstaaten aus dem Ausland(443 KB)
- Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis und Feststellung Gleichwertigkeit Zahnarzt/Zahnärztin mit Ausbildung in Drittstaaten aus dem Inland(426 KB)
- Datenschutzrechtliche Einwilligung(247 KB)
- Ärztliche Bescheinigung(519 KB)