Beratender Ausschuss für behinderte Menschen
Bei jedem Integrationsamt wird ein Beratender Ausschuss (§ 186 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)) für behinderte Menschen gebildet, der die Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben fördert, das Integrationsamt bei der Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt und bei der Vergabe der Mittel der Ausgleichsabgabe mitwirkt.
Der Ausschuss setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, deren Vertreterinnen und Vertreter unter anderem von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, privaten und öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und von den Organisationen behinderter Menschen vorgeschlagen und dann vom Integrationsamt am Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung berufen werden. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung sowie die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit benennen jeweils ein weiteres Mitglied.
In der Regel nehmen die für den Ausschuss zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrationsamtes am Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zusätzlich an der Sitzung beratend teil. Soweit erforderlich und in der Tagesordnung vorgesehen, kann der Ausschuss zu einzelnen Punkten Sachverständige hinzuziehen.
Kontakt
Jörg Malburg
Telefon 06131 967-238
malburg.joerg(at)lsjv.rlp.de