Sozialversicherungsaufsicht
Die Aufsichtspflicht des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) erstreckt sich auf die landesunmittelbaren Träger der Sozialversicherung mit Ausnahme der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz.
Folgende Träger sind unter Aufsicht des LSJV:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg
(Mit Ausnahme der Bereiche Haushalt, Satzung und Dienstordnung; dafür ist das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz Aufsichtsbehörde.)
Betriebskrankenkasse der Energieversorgung Mittelrhein AG
Schützenstraße 80-82
56068 Koblenz
BKK Pfaff
Pirmasenserstraße 132
67655 Kaiserslautern
Pflegekassen sind bei jeder Krankenkasse errichtet. D. h. das LSJV hat die Aufsicht über die Pflegekassen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, der Betriebskrankenkasse der Energieversorgung Mittelrhein AG und der BKK Pfaff (weitere Informationen unter „Landesunmittelbare Krankenkassen“).
Orensteinstraße 10
56626 Andernach
Das LSJV übt zudem die Fachaufsicht über die Versicherungsämter bei den Stadtverwaltungen der zwölf kreisfreien Städte und bei den Kreisverwaltungen der 24 Landkreise aus und ist Widerspruchsbehörde gegenüber den Versicherungsämtern.
Kontakt
Michael Neugebauer
Telefon 0261 4041-225
neugebauer.michael(at)lsjv.rlp.de