Untersuchungsheft

Zentrale Stelle nach dem Landeskinderschutzgesetz

Aufgaben der Zentralen Stelle nach § 5 Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) sind

  • Versendung der Einladungen zu den Früherkennungsuntersuchungen U4-U9 und der Jugendgesundheitsuntersuchung J1,
  • Dokumentation der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen durch die Ärztinnen und Ärzte,
  • Versendung der Erinnerungen sowie
  • Meldung nach § 8 LKindSchuG an die Gesundheitsämter bei fehlender Untersuchungsbestätigung.

Das Einladungswesen wurde an das Zentrum für Kindervorsorge Rheinland-Pfalz (ZfK RLP) im Universitätsklinikum Homburg delegiert. Das Zentrum für Kindervorsorge Rheinland Pfalz ist unter folgender Telefonnummer erreichbar: 06841 16 46100.

Weitere Aufgaben der Zentralen Stelle nach dem Landeskinderschutzgesetz:

  • Aufsicht über das ZfK Rheinland-Pfalz
  • Kommunikation mit den beteiligten Partnern (z. B. Ärzteschaft, Gesundheitsämter, Servicestelle)
  • Beantwortung von Fragen gesetzlicher Vertreter
4 Holzblöcke mit den Buchstaben I,N,F und O

Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist eine Servicestelle Kindesschutz eingerichtet. Nach § 4 des LKindSchuG ist die Servicestelle für eine effektive Vernetzung aller für den Kinderschutz relevanten Institutionen und Dienste zuständig. Die Servicestelle soll die Jugendämter insbesondere bei der Bildung lokaler Netzwerke zur Förderung des Kindeswohls beraten und unterstützen. Zur Servicestelle Kindesschutz gelangen Sie hier.

Downloads

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Kerstin Röhlich-Pause
Telefon 0651 1447-256
roehlich-pause.kerstin(at)lsjv.rlp.de

Kurt Rausch
Telefon 0651 1447-259
rausch.kurt(at)lsjv.rlp.de