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Staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit anerkanntem ausländischem Bildungsabschluss
Haben Sie einen ausländischen Abschluss „Soziale Arbeit“ oder „Sozialpädagogik“ (ggfs. mit Schwerpunkt Kindheitspädagogik) oder einen ähnlichen Abschluss und leben Sie in Rheinland-Pfalz oder wollen hier arbeiten?
Dann können Sie prüfen lassen, ob Sie die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge in Rheinland-Pfalz bekommen können.
Diese Prüfung richtet sich nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (SoAnG). Mehr dazu finden Sie hier: Gesetz über die Anerkennung.
Zur Prüfung reichen Sie bitte diesen Antrag mit den darin geforderten Nachweisen ein: Formular für die Anerkennung.
Sollten Sie Fragen zum Antragsformular und den einzureichenden Unterlagen haben, wenden Sie sich an:
Andrea Leiter
Telefon 06131 967-379
Telefax 06131 967-12379
leiter.andrea(at)lsjv.rlp.de
Nicole Faber
Telefon 06131 967-586
Telefax 06131 967-12586
faber.nicole(at)lsjv.rlp.de
Wird Ihr Abschluss aus dem Ausland in Deutschland anerkannt, müssen Sie in der Regel noch Folgendes tun:
- 40 Wochen Praxis in einem sozialpädagogischen Beruf nachweisen,
- an einem Anpassungslehrgang teilnehmen, der 15 Tage dauert, verteilt auf etwa 6 Monate (5 Module à 3 Tage),
- eine 30-seitige Hausarbeit schreiben und
- eine mündliche Prüfung ablegen.
Der Anpassungslehrgang findet in der Regel einmal im Jahr in Mainz statt. Die Inhalte des Lehrgangs finden Sie hier: Anpassungslehrgang.
Informationen zur Praxis bzw. Unterstützung bei der Praxisstellensuche sowie Informationen zum Anpassungslehrgang erhalten Sie von:
Eugenia Mantay
Telefon 06131 967-131
mantay.eugenia(at)lsjv.rlp.de
Hier sehen Sie noch einmal das gesamte Verfahren grafisch dargestellt: Ablauf des Anerkennungsverfahrens.
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Kontakt
Eugenia Mantay
Telefon 06131 967-131
mantay.eugenia(at)lsjv.rlp.de
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Hier können Sie ebenfalls vorab Beratung bekommen: Beratung zur Anerkennung (IQ Netzwerk).