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Geschädigte durch Ereignisse während des Zivildienstes
Zivildienstleistende, die bei Ausübung ihrer Pflicht eine Zivildienstbeschädigung erlitten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsleistungen der Sozialen Entschädigung erhalten.
Die Schädigung im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes muss durch eine Tätigkeit, einen Unfall, einen Angriff auf Ihre Person oder in sonstiger Weise geschehen sein. Außerdem erfasst sind Schädigungen, die im Zusammenhang mit der Behandlung oder dem Bezug von Leistungen für eine Zivildienstschädigung herbeigeführt worden sind oder bei Vorfällen auf dem Dienstweg – wie z.B. der unmittelbare Hin- und Rückweg bei Antritt oder Beendigung des Zivildienstes.
Eine Versorgung können folgende Personen erhalten:
- Beschädigte selbst
- deren Hinterbliebene, d. h. Witwen, Witwer, Lebenspartnerinnen und -partner, Waisen und Eltern
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