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Opfer von Kriegsauswirkungen der beiden Weltkriege
Auch wenn der letzte Weltkrieg über 70 Jahre her ist, ist es noch immer möglich, dass Personen gesundheitliche Schädigungen beispielsweise im Zusammenhang mit bislang noch nicht geborgenen oder entdeckten Minen, Granaten oder Bomben (sogenannte Blindgänger) aus den beiden Weltkriegen erleiden oder trotz einer erlittenen gesundheitlichen Schädigung noch keinen Antrag auf Leistungen gestellt haben.
Eine Versorgung können folgende Personen erhalten:
- Beschädigte selbst
- deren Hinterbliebene, d. h. Witwen, Witwer, Lebenspartnerinnen und -partner, Waisen und Eltern
Nicht in diesen Personenkreis der Anspruchsberechtigten fallen Soldatinnen und Soldaten, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben. Für diese ist ausschließlich das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zuständig. Dieses ist unter folgender Anschrift zu erreichen:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Beschädigtenversorgung -
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Hotline 0800-7241428
Telefax 0211 959-2575
BAPersBwI2.3.4(at)bundeswehr.org
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Telefon 06131 967-333
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