2 lachende Frauen sitzen am Tisch und schreiben in Notizbücher

Inklusion und Beruf

Leistungen des Integrationsamtes

Das Integrationsamt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung hat als wesentliche Aufgabe die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben (§ 185 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)). Das Arbeitsverhältnis soll entsprechend der individuellen Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert werden. Das Integrationsamt ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, betriebliche Arbeitnehmervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen sowie betriebliche Inklusionsteams.

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Arbeitsschwerpunkte des Integrationsamtes

Die Aufgaben des Integrationsamtes umfassen nach § 185 SGB IX:

Das Integrationsamt am Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

  • fördert den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Inklusionsbetrieben.
  • leistet betriebswirtschaftliche Beratung zum Thema „Inklusionsbetriebe“.
  • gewährt Leistungen zum besonderen Aufwand für Arbeitgebende.

Weitere Informationen zu Inklusionsbetrieben finden Sie hier.

Das Integrationsamt berät Arbeitgebende und Interessierte zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb oder Unternehmen.

Allgemeine Informationen zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung und entsprechende Wahlformulare finden Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e. V.: Information zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Die „Begleitende Hilfe“ im Arbeitsleben ist ein zentrales Anliegen des Schwerbehindertenrechts (§ 185 Abs. 1 SGB IX). Leistungen der „Begleitenden Hilfe“ sollen dahin wirken, dass schwerbehinderte Menschen auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll entfalten können, um sich so im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen behaupten zu können.

Das Integrationsamt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unterstützt den schwerbehinderten Menschen beziehungsweise dessen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber beispielsweise bei der

  • Neueinrichtung von Arbeitsplätzen,
  • Anschaffung von technischen Arbeitshilfen,
  • Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung,
  • beruflichen Fort- und Weiterbildung,
  • Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz sowie
  • unterstützten Beschäftigung.

Zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der „Begleitenden Hilfe“ im Arbeitsleben hat das Integrationsamt für die psychosoziale Betreuung berufsbegleitende Dienste (vgl. Integrationsfachdienste) beauftragt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite „Integrationsfachdienste“.

Bei jedem Integrationsamt wird ein Beratender Ausschuss (§ 186 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)) für behinderte Menschen gebildet, der die Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben fördert, das Integrationsamt bei der Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt und bei der Vergabe der Mittel der Ausgleichsabgabe mitwirkt.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Das Integrationsamt prüft den Sachverhalt, wägt die Interessen des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin mit den Interessen des schwerbehinderten Menschen ab und wirkt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hin. Die Beteiligung des Integrationsamtes bei der beabsichtigten Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen ermöglicht es, alle Chancen zur Beseitigung der Schwierigkeiten im Arbeitsleben auszuschöpfen, um das Arbeitsverhältnis des schwerbehinderten Menschen zu erhalten.

Weitere Informationen zum besonderen Kündigungsschutz finden Sie hier.

Das Teilhabestärkungsgesetz hat den Integrationsämtern ab dem 1.1.2022 als neue Aufgabe der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben die flächendeckende Einrichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber gemäß § 185a SGB IX übertragen. Mit dieser Aufgabe wurden in Rheinland-Pfalz die Integrationsfachdienste beauftragt.

Die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgebende (EAA) verfolgt das Ziel, dass Betriebe mehr schwerbehinderte Arbeitnehmende einstellen.

An wen richtet sich das Angebot der EAA?
Das Beratungsangebot der EAA ist nicht auf einzelne Gruppen von Arbeitgebenden ausgerichtet, sondern steht allen Betrieben und Unternehmen offen.

Kosten
Die Leistungen der EAA werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert und sind für ratsuchende Arbeitgebende kostenfrei. Die Fachkräfte der EAA unterliegen der Schweigepflicht.

Leistungen
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgebende informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende kostenfrei bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. Die EAA als Partner der Betriebe sind dauerhafte Ansprechstellen im ganzen Prozess der Beschäftigung.

Die Leistungen der EAA im Einzelnen:

  • Allgemeine Informationen zu inklusiver Beschäftigung und Ausbildung
  • Aufklärung zu unterschiedlichen Krankheitsbildern und Behinderungen und ihren Auswirkungen auf das Berufsleben
  • Beratung zur Einrichtung von neuen passgenauen Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen oder aber zur leidensgerechten Umgestaltung bereits vorhandener Stellen
  • Unterstützung bei der Personalauswahl im Einstellungsprozess
  • Information zu individuellen und allgemeinen Fördermöglichkeiten unterschiedlicher Rehabilitationsträger sowie der Integrationsämter
  • Unterstützung bei Antragsverfahren

Eine Übersicht über die EAA in Rheinland-Pfalz finden Sie hier:
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gemäß § 185a SGB IX

Kontakt

Silvia Licht
Telefon 06131 967-214
licht.silvia(at)lsjv.rlp.de

Victoria Felsberg
Telefon 06131 967-285
felsberg.victoria(at)lsjv.rlp.de

Alle privaten und öffentlichen Arbeitgebenden mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Erfüllen sie diese Pflicht nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Unterseite zur Ausgleichsabgabe.

Die Integrationsfachdienste (IFD) werden im Auftrag des Integrationsamtes, der Agenturen für Arbeit sowie der Rehabilitationsträger tätig.

Weitere Informationen zu Integrationsfachdiensten finden Sie hier.

Das Land Rheinland-Pfalz zeichnet seit 1998 jedes Jahr Firmen, Betriebe und Dienststellen aus, die sich in vorbildlicher Weise um die Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben verdient machen. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit Betriebssitz in Rheinland-Pfalz können sich bewerben oder vorgeschlagen werden. Der Landespreis Inklusion.Plus wird durch das Integrationsamt am Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung verliehen.

Weitere Informationen zum Landespreis Inklusion.Plus finden Sie hier.

Das Integrationsamt bietet ein umfangreiches Programm von Seminaren und Informationsveranstaltungen an, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie das betriebliche Inklusionsteam in die Lage versetzen, sich erfolgreich für die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen zu engagieren.

Informationen zum Schulungsprogramm finden Sie hier.

Nach § 202 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist bei jedem Integrationsamt ein Widerspruchsausschuss zu bilden. Der Widerspruchsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern, darunter zwei schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, zwei Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, eine Vertreterin/ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, eine Vertreterin/ein Vertreter des Integrationsamtes und einer Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu berufen.

Weitere Informationen zum Widerspruchsausschuss finden Sie hier.

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Melanie Krisam
Telefon 06131 967-215
krisam.melanie(at)lsjv.rlp.de

Rudolf Hank
Telefon 06131 967-449
hank.rudolf(at)lsjv.rlp.de

Standort Koblenz
Florian Geisen
Telefon 0261 4041-297
geisen.florian(at)lsjv.rlp.de

Standort Landau
Theodor Ohler
Telefon 06341 26-466
ohler.theodor(at)lsjv.rlp.de

Standort Mainz
Daniel Pernau
Telefon 06131 967-382
pernau.daniel(at)lsjv.rlp.de

Standort Trier
Frank Fischer
Telefon 0651 1447-263
fischer.frank(at)lsjv.rlp.de

Inklusion in bunten Buchstaben

Seminarangebot  des Integrationsamtes am LSJV

Hier finden Sie das aktuelle Bildungsangebot des Integrationsamtes am Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Die Leistungen des Integrationsamtes stellen eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung zu den Leistungen der beruflichen Rehabilitationsträger dar. Das Integrationsamt ist selbst kein Rehabilitationsträger. Daher sind bei der Zuständigkeitsklärung spezifische Regelungen zu beachten (§ 185 Abs. 7 SGB IX).

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4 Holzblöcke mit den Buchstaben I,N,F und O

InA.Coach - Digitale Aufgaben-Assistenz per App für jeden Arbeitsalltag
Eine neue kostenlose App hilft dabei, Aufgaben im Arbeitsalltag zu erledigen: InA.Coach zerlegt komplexe Aufgaben in kleine, überschaubare Einheiten und erinnert an wichtige Arbeitsschritte. Die Anwendung ist inklusiv gestaltet und richtet sich an alle Menschen, die sich bei der Erledigung ihrer Aufgaben Struktur und Stabilität wünschen. Insbesondere hilft sie Menschen mit Lernschwierigkeiten und kognitiven Beeinträchtigungen und deren Betreuenden, Anleiterinnen und Anleitern sowie Job-Coaches in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Schule, Haushalt etc.
Neue Abläufe – aber auch bereits erlernte – lassen sich detailliert beschreiben und mit Fotos, Sprachaufnahmen sowie einem Bewegt-Bild ergänzen. InA.Coach liest die Aufgabentexte auch vor, wenn es nötig ist.

Hier geht es zur Internetseite von InA.Coach

4 Holzblöcke mit den Buchstaben I,N,F und O

BEMpsy – Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEMpsy ist ein öffentlich gefördertes Projekt zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Unter besonderer Berücksichtigung von psychischen Erkrankungen wurde eine digitale Plattform zur Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) entwickelt. Diese Unterstützung richtet sich sowohl an Beschäftigte als auch an Führungskräfte, Interessenvertretungen und andere betriebliche Akteurinnen und Akteure.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: BEMpsy