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Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen feiert 20-jähriges Jubiläum

Im Rahmen ihrer Jahrestagung am 5. und 6. September feierte die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen (GZA) ihr 20-jähriges Bestehen. Seit Mai 2003 setzt sich die GZA für die Rechte zu adoptierender und adoptierter Kinder und Menschen ein.

„Mit ihrer Zuständigkeit für zwei Bundesländer ist die GZA etwas Besonderes. Inzwischen sind es 20 Jahre gelungene Kooperation zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen, die ihren Sachverstand und ihre fachliche Expertise im Bereich der Adoptionsvermittlung gebündelt und die GZA mit Sitz im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz in Mainz gemeinsam ins Leben gerufen haben“, betonte Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in seinem Grußwort zum Jubiläum. Über die Jahre wurde die länderübergreifende Kooperation zudem durch eine vertraute Zusammenarbeit mit den Partnern im Saarland erweitert.

Zu den zentralen Aufgaben der GZA zählen die Beratung von an einer Adoption interessierten Menschen, die Durchführung internationaler Adoptionsvermittlungsverfahren, Unterstützung bei der Herkunftssuche von Adoptierten, und die Beratung und Fortbildung der Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstellen. Sie ist zudem zuständig für die Anerkennung, Zulassung und Aufsicht über Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft. Des Weiteren verfasst sie Stellungnahmen in gerichtlichen Adoptionsverfahren vor deutschen Familiengerichten.

Das Wohl der Kinder steht bei jeder Vermittlung an erster Stelle. Insoweit gilt es, für jedes Kind die richtige Familie zu finden. Wichtig für adoptierte Menschen ist es, die Tatsache des Adoptiert-Seins möglichst gut in das eigene Leben integrieren zu können. Das kann am besten gelingen, wenn man offen mit dem Umstand der Adoption umgeht und die Adoptiveltern von Anfang an kindgerecht mit dem Kind über die Adoption sprechen.

Seit die GZA im Jahr 2003 ihre Arbeit aufgenommen hat, haben sich die Gesellschaft und die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Adoptionsrecht weiterentwickelt. So haben beispielsweise gleichgeschlechtliche Paare seit 2017 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts das Recht, ein Kind gemeinschaftlich zu adoptieren.

Durch die jüngste Reform des Adoptionsrechts mit der Einführung des Adoptionshilfegesetzes im Jahr 2021 wurden die Beratung aller Beteiligten verbessert, ein offenerer Umgang mit Adoptionen gefördert, sowie Beteiligungsrechte, der Kinderschutz und die Strukturen der Adoptionsvermittlung gestärkt.

„Die Adoptionsvermittlung ist eine sehr anspruchsvolle und verantwortungsvolle Arbeit, da im Bereich der Adoption – wie an kaum einer anderen Stelle – in einzelne Schicksale unveränderbar eingegriffen wird“, so Placzek. „Wir verstehen Adoption als lebenslangen Prozess und begleiten alle Beteiligten vor, während und unbegrenzt nach dem Ausspruch der Adoptionsentscheidung.“ Dieses Verständnis spiegelt sich im Adoptionshilfegesetz wider, das allen Beteiligten auch nach der Adoption Zugang zu Beratung und Information eröffnet.

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