| Opferentschädigung

Hamas-Angriff auf Israel – Deutsche Staatsbürger haben Anspruch auf Opferentschädigung

Die Terrororganisation Hamas verübte am 7. Oktober 2023 einen heimtückischen Angriff auf Israel, dem über 1.000 Menschen zum Opfer fielen. Etwa 200 Menschen wurden als Geiseln verschleppt. Von dem Angriff der Hamas und seinen Auswirkungen sind auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger betroffen. Diese haben Anspruch auf Opferentschädigungsleistungen, erklärt der Opferbeauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

„Der Angriff der Hamas war ein Terrorakt. Betroffene deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben daher Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz“, so der Opferbeauftragte der Landesregierung Detlef Placzek. Er setzte sich in einer Bund-Länder-Schalte des Bundesjustizministeriums für eine bundeseinheitliche Regelung hinsichtlich der Auslegung des Opferentschädigungsgesetzes ein. Daraufhin stufte die Bundesregierung die Taten der Hamas offiziell als Terrorakt ein.

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, können Anspruch auf Leistungen nach dem OEG haben, wenn sie durch den Terrorakt gesundheitlich geschädigt wurden. Dazu zählen körperlich Geschädigte, Hinterbliebene sowie auch Menschen, die durch das persönliche Miterleben der Gewalttaten einen Schockschaden erlitten haben. Die Leistungen bei Gewalttaten im Ausland sind Einmalzahlungen. Darüber hinaus können Ansprüche auf Maßnahmen der Heilbehandlung, medizinische Reha-Maßnahmen sowie Leistungen der Traumaambulanz bestehen.

„Die rheinland-pfälzische Landesregierung verurteilt den Terrorangriff der Hamas und steht in Solidarität mit Israel. Dies haben wir in der gemeinsamen Erklärung aller Regierungsmitglieder am 10. Oktober deutlich gemacht“, sagt Sozialminister Alexander Schweitzer. „Ich begrüße es, dass mit der rechtlichen Einstufung der Taten als Terrorakt nun Betroffenen aus Rheinland-Pfalz und dem ganzen deutschen Bundesgebiet, die sich im Konfliktgebiet befinden, Opferentschädigungshilfe zugesichert werden kann.“

Besorgte rheinland-pfälzische Bürgerinnen und Bürger können sich an die Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (KoSt NOAH) wenden. KoSt NOAH unterstützt und berät deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die im Ausland von schweren Schadensereignissen, wie z. B. Terroranschlägen oder Naturkatastrophen betroffen sind, und ihr soziales Umfeld. Die Hotline +49 228 99 550-2444 ist rund um die Uhr zu erreichen. Des Weiteren steht der Opferbeauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz Hilfesuchenden beratend zur Seite. Sie erreichen das Büro des Opferbeauftragten der Landesregierung unter der Telefonnummer 06131 967-100.

Konkrete Betroffenenzahlen nach den einzelnen Bundesländern liegen bisher nicht vor.

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