Ein wichtiges Ziel der Stiftung Anerkennung und Hilfe war es von Anfang an, möglichst viele Menschen zu erreichen. Die Meldefrist wurde bereits einmal verlängert. Durch die Corona-Pandemie ist der Zugang zur Stiftung für viele Menschen erheblich erschwert worden. Dies soll durch die erneute Verlängerung der Frist ausgeglichen werden.
Menschen, die von 1949 bis 1975 in der BRD oder von 1949 bis 1990 in der DDR als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Internaten und Heimen von Schulen für sinnesbeeinträchtigte Kinder oder in psychiatrischen Einrichtungen stationär untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben, können Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. „Als Opferbeauftragter der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist es das selbstverständliche Einlösen einer humanitären Verpflichtung gegenüber Betroffenen, auch noch nach vielen Jahren diese schrecklichen Vorgänge aufzuarbeiten und schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten“, so Detlef Placzek.
Schläge, Freiheitsberaubung, verbale Demütigungen, Mangel- aber auch Zwangsernährung, Kinderarbeit und Missbrauch sind Formen von Leid und Unrecht, die Kinder damals in stationären Einrichtungen ertragen mussten. Bei vielen wurde die persönliche Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt. Viele der Betroffenen sind heute noch abhängig vom Hilfesystem oder können nicht selbständig leben. „Es ist unbedingt notwendig, die Perspektive der Opfer einzunehmen“, so Detlef Placzek. „Oft leiden sie Jahre oder sogar lebenslang unter den Folgen ihrer Erfahrungen. Die Leiden wahrzunehmen, anzuerkennen und deren Verarbeitung zu unterstützen, kann auch heute noch eine große Genugtuung für Betroffene sein.“
Die Beraterinnen und Berater der beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung angesiedelten regionalen Anlauf- und Beratungsstelle unterstützen bei der Bewältigung oder Milderung heute noch bestehender Folgewirkungen. „Ich bin sehr ergriffen, weil mich endlich jemand ernst nahm,“ berichtet Herr B., 68, sehbehindert, nach dem Gespräch mit einer Beraterin.
Ebenso leisten sie Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen. Betroffene erhalten nach der Glaubhaftmachung von Leid und Unrecht und daraus resultierenden Folgewirkungen eine einmalige Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro. Mussten sie im Alter zwischen 14 Jahren und Volljährigkeit in der Einrichtung arbeiten, können einmalig bis zu 5.000 Euro gezahlt werden, wenn diese Tätigkeit nicht bei der Rente berücksichtigt wurde.
Bislang hat die Stiftung 634 Betroffenen in Rheinland-Pfalz Leistungen von knapp 6,3 Millionen Euro ausgezahlt. „Sie waren sehr einfühlsam, haben keine unmöglichen Fragen gestellt und mich nicht zum Bittsteller degradiert,“ so Frau W., 71, körperbehindert, über das Anerkennungsverfahren.
Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Matthias Rösch appelliert: „Wichtig ist, dass Menschen mit Behinderungen über die Entschädigungsleistungen gut informiert und beraten werden. Die Anlauf- und Beratungsstelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bietet wertvolle Unterstützung an. Aber auch die Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Angehörige sind aufgefordert, Unterstützung bei der Antragstellung zu geben“.
Um Ansprüche geltend zu machen, sind Betroffene aufgerufen, sich spätestens bis zum 30. Juni 2021 bei der Anlauf- und Beratungsstelle in Mainz zu melden.
Für eine Anmeldung genügt ein Anruf, eine E-Mail oder ein Fax.
Erreichbarkeit der Anlauf- und Beratungsstelle für das Land Rheinland-Pfalz
Adresse: Rheinallee 97-101 in 55118 Mainz
Telefon: 06131 967-544
Fax: 06131 967-12544
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www.stiftung-anerkennung-hilfe.de und https://lsjv.rlp.de/de/stiftung-anerkennung-und-hilfe
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