| Soziale Entschädigung

Hilfe für Opfer von Gewalttaten – Mainzer Sozialcuvée diskutierte Fortschritte und Herausforderungen in der Opferentschädigung

Die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts zum 01.01.2024 hat die Rechtslage in der Opferentschädigung verändert. Das diesjährige Mainzer Sozialcuvée diskutierte die Bedeutung des neuen Sozialgesetzbuches (SGB) XIV für Geschädigte und deren Versorgung und beleuchtete die Umsetzung der Neuerungen im Hilfesystem.

Am Abend des 18. November 2024 lud das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) zum fachlichen Austausch im Rahmen des „Sozialcuvée“ ein – ein Veranstaltungsformat des LSJV, das jährlich aktuelle soziale Themen und Debatten aufgreift. Die Fachveranstaltung widmete sich in diesem Jahr der Einführung des SGB XIV, welches neben vielen Fortschritten auch eine Vielzahl an Fragen für die Praxis mit sich gebracht hat.

„Insgesamt soll das SGB XIV die Lebenssituation der Berechtigten verbessern. Es hat zum Ziel, dass Geschädigte schneller und zielgerichteter Leistungen erhalten und es soll dem heutigen Bedarf der Betroffenen, insbesondere der Opfer von Gewalttaten, gerecht werden. Ob das neue Gesetz diese Ziele erfüllen kann, bleibt abzuwarten“, erklärte Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung und Opferbeauftragter der Landesregierung.

„Mit der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts ist eine wichtige und zukunftsweisende Reform der Leistungen für Gewaltopfer erfolgt. Auch Opfer psychischer Gewalt sowie erheblich vernachlässigte Kinder können nun Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts erhalten, zudem wird der Teilhabegedanke im neuen SGB XIV deutlich gestärkt. Das Herzstück bei der Modernisierung des Sozialen Entschädigungsrecht ist aber die Einführung der ‚Schnellen Hilfen‘. Dazu zählen neben der Soforthilfe in einer Traumaambulanz auch das Fallmanagement. Die Resonanz der Betroffenen auf das neue Fallmanagement ist sehr erfreulich und es zeigt, dass wir an der richtigen Stelle ansetzen“, erklärte Dr. Denis Alt, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Im Fokus der Fachverträge und der anschließenden Diskussion standen insbesondere die Soforthilfen nach dem neuen Gesetz: ein schnellerer Zugang zu Psychotherapie in sogenannten Traumaambulanzen und die Einführung eines Fallmanagements. „Die Traumaambulanzen haben sich bereits bewährt. Beim Fallmanagement steht geschultes Personal den Opfern als Lotse im Antragsverfahren zur Seite. Bereits jetzt zeigt sich, dass das Angebot von Bürgerinnen und Bürgern positiv angenommen wird und Beschwerden zum Verfahren messbar zurückgehen“, berichtete Placzek.

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