„Ich freue mich gerade über diese Entscheidung, die deutlich zeigt, dass Lösungsvorschläge und Hilfestellungen für alle Personenkreise Betroffener der Flutkatastrophe, die sich in einer finanziellen und emotionalen Ausnahmesituation befinden, gesucht werden,“, so Detlef Placzek.
Personen, die zum Zeitpunkt der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 mit Erstwohnsitz auf einem Campingplatz angemeldet waren, erhalten eine Pauschalleistung in Höhe von 20.000 €. Anträge können Betroffene, deren Eigentum von der Wasserflut beschädigt oder zerstört wurden, stellen. Einzelheiten können hier nachgelesen werden: https://wiederaufbau.rlp.de
„Diese Entscheidung war notwendig für die Betroffenen, die sich eine Existenz auf geringem Einkommen basierend aufgebaut haben und nun wieder Perspektiven für eine Zukunft haben“, teilt der Opferbeauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Detlef Placzek, mit.
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