„Im neuen Gesetz werden die Rechte von Gewaltopfern auf ein neues Niveau gehoben – dies war längst überfällig“, so Placzek. Unter anderem sieht das neue SGB XIV Folgendes vor:
Der anspruchsberechtigte Personenkreis wird deutlich ausgeweitet. Neben den Opfern von körperlicher Gewalt werden auch Betroffene „rein“ psychischer Gewalt, wie z. B bei schwerwiegenden Bedrohungen und Nachstellungen erfasst. Die erhebliche Vernachlässigung von Kindern wird erstmals ins Gesetz aufgenommen.
- Leistungsberechtigte erhalten wesentlich höhere und anrechnungsfreie Entschädigungen.
- Bei der Krankenbehandlung bilden Mehrleistungen im Bereich der psychotherapeutischen Maßnahmen einen Schwerpunkt, um die seelische Verfassung der Betroffenen zu verbessern.
- Inländische als auch ausländische Opfer einer Gewalttat werden gleichgestellt.
- Grundsätzlich werden die Leistungen ohne das Einbringen von Einkommen und Vermögen der Betroffenen erbracht.
„Das vom Bund jetzt verabschiedete Gesetz ist kein Spargesetz. Ich bin überzeugt, dass Opfer von Straftaten jetzt stärke Unterstützung erfahren und freue mich, dass ich dazu beitragen konnte“, sagt Placzek und führt aus: „Ich habe mich beim Bund für die Erhöhung der Waisenversorgung und der Bestattungs- und Überführungskosten sowie die Beibehaltung der Elternversorgung, die Aufnahme auch unmittelbarer Zeugen als schockgeschädigter Personenkreis ins Gesetz und gegen eine Reduzierung des Einkommensverlustausgleichs mit Erfolg eingesetzt“.
Kontakt
Der Opferbeauftragte der Landesregierung
Geschäftsstelle
Telefon 06131 967 100
opferbeauftragter(at)lsjv.rlp.de
Zur Pressemitteilung