| Opferbeauftragter

Opferbeauftragter veröffentlicht Tätigkeitsbericht

Die Amokfahrt in Trier im Dezember 2020 gab Auskunft darüber, dass Opferhilfe eines der zentralen, rechtspolitischen Themen unserer Zeit ist. Schnelle und effektive Hilfe für Menschen, die Opfer eines Terroranschlages oder einer anderen Katastrophe geworden sind, ist eine vorrangige Aufgabe der Gesellschaft und das selbstverständliche Einlösen einer humanitären Verpflichtung gegenüber in Not geratenen Mitmenschen.

Seit dem 28. August 2018, dem 30. Jahrestag der Flugkatastrophe von Ramstein, ist Detlef Placzek Opferbeauftragter der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

Der gerade veröffentlichte Tätigkeitsbericht der Jahre 2019 und 2020 lässt erkennen, dass funktionierende Opferhilfe als ein komplexes Mosaik betrachtet werden muss, das sich aus vielen unterschiedlichen Bausteinen zusammenfügt. „Ohne den in den letzten beiden Jahren geleisteten Aufbau eines vielschichtigen Netzwerkes, Gespräche mit der Unfallkasse und dem Austausch mit den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden, wäre eine Betreuung der betroffenen Menschen nach der Amokfahrt in Trier nicht möglich gewesen“, so Placzek. „Insbesondere die Gespräche mit der Polizei, dem WEISSEN RING e.V. und dem Justizministerium, gaben die Grundlage für die Betreuung der Betroffenen.“

Der Schwerpunkt lag auf der Erarbeitung eines Kriseninterventionskonzepts des Opferbeauftragten für Großschadensereignisse, das im November 2019 veröffentlicht wurde. Der Opferbeauftragte erfüllt eine Doppelfunktion: Zum einen möchte er Anker für Menschen sein, die schwerstes Leid ertragen müssen. Und zum anderen übt er eine Art Lotsenfunktion aus, die in dem Dschungel diverser Entschädigungszahlungen Orientierung gibt. Rheinland-Pfalz verfügt aktuell über acht Traumaambulanzen. Durch sie ist sichergestellt, dass Opfer einer Straftat schnelle psychosoziale Unterstützung erhalten. Nach der Amokfahrt Trier konnten auf diese Weise in Kooperation mit dem Traumanetzwerk Trier viele Menschen zeitnah traumatherapeutische Unterstützung erhalten.

Im Fall eines terroristischen Anschlages übernimmt der Bund gemeinsam mit dem Opferbeauftragten des jeweiligen Landes die Betreuung der Opfer und ihrer Angehörigen. Die Entwicklung eines Leitfadens gemeinsamen Vorgehens von Bund und Land stand im zweiten Jahr der Amtszeit als Opferbeauftragter der Landesregierung Rheinland-Pfalz für Detlef Placzek im Focus der Tätigkeit. Die aktuellen Ereignisse der Anschläge in Halle (2019) und Hanau (2020) erforderten einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den Zentralen Opferstrukturen der Länder auf Bundesebene und mit dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Der Tätigkeitsbericht des Opferbeauftragten ist unter folgendem Link abrufbar: https://s.rlp.de/TaetigkeitsberichtOpferbeauftragter

Kontakt:

Der Opferbeauftragte der Landesregierung
Detlef Placzek
Telefon 06131 967 100
opferbeauftragter(at)lsjv.rlp.de

Zur Pressemitteilung

Teilen

Zurück