| Amokfahrt

Statement des Opferbeauftragten zum Urteil im Prozess der Amokfahrt in Trier - Angeklagter erhält lebenslange Freiheitsstrafe

Anlässlich der Urteilsverkündung äußert sich der Opferbeauftragte der Landesregierung, Detlef Placzek: „Ich begrüße die Entscheidung des Gerichts, welches die Interessen der Opfer damit anerkennt. Dadurch wird deutlich, dass solche Taten für die Opfer und Hinterbliebenen ein unermesslich großes Leid bedeuten. Der langwierige Prozess stellte eine große psychische Belastung für die Opfer dar, wie sich in den Nachsorgetreffen immer wieder zeigte. Das Urteil ist eine Chance für alle Betroffenen, mit den Erlebnissen des 01. Dezember 2020 abschließen zu können. Damit ist ein Weg vom Recht zur Gerechtigkeit gefunden worden.“

Am Dienstag, 16. August 2022, wurde das Urteil des Landgerichts Trier im Prozess um die tödliche Amokfahrt in der Trierer Innenstadt vom 01. Dezember 2020 verkündet. Der Angeklagte wurde wegen fünffachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht hat die besondere Schwere der Tat festgestellt und sah es als erwiesen an, dass der 53-Jährige vorsätzlich Menschen tötete bzw. es versuchte. Die Richter ordneten an, den Angeklagten in einer Psychiatrie unterzubringen und seinen Führerschein auf Lebenszeit zu entziehen.

Gemeinsam mit der Stiftung Katastrophen Nachsorge baute der Opferbeauftragte der Landesregierung eine mittel- und langfristige Nachsorgestruktur für Betroffene der Amokfahrt in Trier und deren Angehörige auf. Unter Anleitung von Ärztinnen und Ärzten, professionellen Gesprächstherapeutinnen und -therapeuten und fachkompetenten Mitarbeitenden der Stiftung Katastrophen Nachsorge, die über 30 Jahre Erfahrung in der Begleitung von Menschen nach schicksalhaften Großereignissen verfügen, konnten Betroffene seit dem 06. Februar 2021 an bisher zehn Nachsorgetreffen teilnehmen. Die Themen der Nachsorgetreffen beziehen sich eng auf die Anliegen der Betroffenen und informierten z.B. über „Trauma – was ist das“, Möglichkeiten der Entschädigung, Nebenklage und die Errichtung einer Stiftung durch die Stadt Trier. Die Nachsorgetreffen dienen dazu, in einem geschützten Rahmen persönliche Erlebnisse anzusprechen, Unterstützung und Hilfestellung im Verarbeitungsprozess zu erfahren und neue Perspektiven zur Gestaltung der Zukunft zu finden.

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