Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf
Damit Menschen mit Pflegebedarf so lange wie möglich im eigenen Haushalt wohnen bleiben können, benötigen Sie neben professioneller Pflege oftmals ergänzende Hilfen und Unterstützung. Dies betrifft das Reinigen der Wohnung, die Zubereitung von Mahlzeiten, das Waschen von Wäsche, Einkäufe oder die Begleitung zu Arztbesuchen. Zur Pflege sozialer Kontakte spielen zudem das Wahrnehmen kultureller Angebote, die Betreuung in der eigenen Häuslichkeit oder die Teilnahme an spezifischen Gruppenangeboten eine wichtige Rolle. Nicht immer können solche Aufgaben von pflegenden Angehörigen oder nahestehenden Personen übernommen werden.
Hier ermöglichen die sogenannten „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad (1-5) eine Betreuung im eigenen Haushalt, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie die Entlastung pflegender Angehöriger. Daneben bieten die sogenannten „hauswirtschaftlichen Dienstleistungen mit geringem Leistungsumfang“, auch „Mini-Angebote“ genannt, die Möglichkeit einer Unterstützung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Diese Angebote können mit Leistungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI) finanziert werden.
Auf den folgenden Seiten finden Sie alle notwendigen Information für die Inanspruchnahme sowie Anerkennung bzw. Registrierung eines Angebotes. Die Servicestelle ist Ansprechpartner und Beratungsstelle für Einzelpersonen, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, ambulante Pflegedienste und andere mögliche Träger von „Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ sowie „Initiativen des Ehrenamts in der Pflege“.
Ihr Team der Servicestelle
Pflegebedürftige Personen erhalten ab Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege einen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro von der Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag kann unter anderem für die Finanzierung hauswirtschaftlicher Unterstützung verwendet werden. Dabei ist es möglich, dass diese Hilfe von Personen erbracht wird, die direkt im Haushalt (in der Regel als Minijobber) beschäftigt oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Als Voraussetzung für die Finanzierung, muss sich die Hilfe als so genanntes „Mini-Angebot in der Hauswirtschaft“ registrieren lassen.
Wenn Sie auf der Suche nach einem Angebot sind, nutzen Sie am besten das Internetangebot mit dem jeweiligen Suchportal ihrer Pflegekasse. Beispielhaft gelangen Sie hier zum Pflegenavigator der AOK - Die Gesundheitskasse, dem Pflegelotsen des Verbandes der Ersatzkassen oder dem PflegeFinder des BKK Dachverbands.
Bitte beachten Sie, dass einige der aufgelisteten Angebote derzeit gegebenenfalls nur eingeschränkt zur Verfügung stehen!
Das Sozialportal ist die offizielle Seite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz. Hier finden Sie Angebote und Informationen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zu den Themen Pflege, Wohnen und Betreuung in ganz Rheinland-Pfalz.
Die Pflegestützpunkte in Ihrer Region stehen Ihnen für Fragen rund um die Pflege und damit auch für Unterstützungsangebote zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass zum Schutz vor Coronaviren Pflegeberatung in den Pflegestützpunkten ab sofort nur noch telefonisch möglich ist. Die Pflegestützpunkte vor Ort sind derzeit geschlossen.
Hierbei handelt es sich um Einzelpersonen, kleine Gruppen oder Vereine. Sie machen es sich zur Aufgabe, Menschen in ihrer Nachbarschaft zu unterstützen. Das Angebot ist so individuell wie vielfältig.
- Verfolgen Sie die Presse (Tageszeitungen, Gemeindeblatt etc.). Derzeit bilden sich immer mehr ehrenamtliche Gruppen. Diese übernehmen beispielsweise Einkäufe, Botengänge und Erledigungen für Sie.
- Fragen Sie bei den Ihnen bekannten Bürgervereinen, Initiativen, Kirchengemeinden, Nachbarschaftshilfen und Wohlfahrtsverbänden nach, welche Unterstützung diese leisten.
- Bleiben Sie mit Ihren Angehörigen, Freunden, Bekannten und der Nachbarschaft telefonisch in Kontakt. Informieren und unterstützen Sie sich gegenseitig.
- Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung des Landes Rheinland-Pfalz informiert über Nachbarschaftshilfen und Bürgerengagement in der Corona-Pandemie Stichwort: „Eine Vielzahl lokaler Initiativen …“
- Gleichfalls auf der Seite der Leitstelle befindet sich die Datenbank „wir tun 'was“. Dabei handelt es sich um eine allgemeine Übersicht über Vereine, Initiativen und Organisationen in Rheinland-Pfalz.
- Die Landesinitiative „Neue Nachbarschaften – engagiert zusammen leben in Rheinland-Pfalz!“ hat einen sogenannten Projektefinder, um Ehrenamtsinitiativen zu finden.
- Informationen zu den Anlaufstellen in den Kommunen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unter zusammenland.rlp.de
- Das Netzwerk nebenan.de ist eine Internet-Plattform der Good Hood GmbH, Berlin, die bundesweit Dienstleistungen zum Aufbau und zur Förderung von Nachbarschaften anbietet. Ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen können aktuell auf der Plattform selbst um Hilfe bitten.
- Die neue Online-Plattform teamRLP.de ist eine Initiative der Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Dort kommen Organisationen, die freiwillige Helferinnen und Helfer brauchen, und Menschen, die ihre Zeit und ihre Hilfe zur Verfügung stellen, zusammen.
Informationen für Anbieter, Träger und Initiativen (auch für im Aufbau befindliche)
Fördermöglichkeiten der Landesregierung für das Ehrenamt
Grundlage für eine Anerkennung als Unterstützungsangebot, zur Registrierung als Nachbarschaftshilfe oder zur Förderung als Angebot bzw. Initiative des Ehrenamtes in der Pflege, sind die
sowie die
Zuständige Behörde für die Umsetzung der o.g. Regelungen ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Auf der Homepage der ADD stehen alle notwendigen Vordrucke zur Anerkennung, Registrierung und Förderung sowie die entsprechenden Verwendungsnachweise zum Download bereit. Ebenso finden Sie dort die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters.
Angebote zur Unterstützung im Alltag und Initiativen des Ehrenamts in der Pflege
Anträge auf Förderung für das laufende Kalenderjahr müssen bis spätestens 30. April eines jeden Jahres bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier eingegangen sein.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Der Tätigkeitsbericht über das zurückliegende Kalenderjahr ist der zuständigen Behörde bis spätestens 30. April eines jeden Jahres vorzulegen.
Angebote zur Unterstützung im Alltag und Corona
Berücksichtigen Sie die Hinweise und Empfehlungen des fachlich zuständigen Ministeriums (MASTD).
Informationen für Anbieter, Träger und Initiativen (auch für im Aufbau befindliche)
Fördermöglichkeiten der Landesregierung für das Ehrenamt
Evaluation der Angebote zur Unterstützung im Alltag – Befragung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen in Rheinland-Pfalz
Derzeit wird in Rheinland-Pfalz eine Evaluation der Angebote zur Unterstützung im Alltag durchgeführt. Gesucht werden Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, die in einem telefonischen Interview von ihren Erfahrungen mit Angeboten zur Unterstützung im Alltag berichten möchten!
Nähere Informationen zu dem Projekt finden Sie auf der Homepage des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Direkt zur Anmeldung gelangen Sie hier.