Opferbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz

Detlef Placzek, Opferbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz

Gemäß des am 07.02.2023 veröffentlichten Landesgesetzes über die Opferbeauftragte oder den Opferbeauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist Detlef Placzek zentraler und unabhängiger Ansprechpartner für Opfer von terroristischen Anschlägen, Amoktaten, Naturkatastrophen und Unglücken überregionalen Ausmaßes mit Personenschäden in Rheinland-Pfalz. Als ehemaliger Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung bringt er die richtigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen mit, um praktische Hilfestellung für Menschen in einer emotionalen oder finanziellen Notsituation leisten zu können. Leitlinie ist eine individuelle, ressourcenorientierte Betreuung, in deren Mittelpunkt der betroffene Mensch und seine Bedürfnisse stehen.

Die Landesregierung möchte auf diese Weise Antragswege verkürzen und das Leid der Opfer und Hinterbliebenen nicht noch mit bürokratischen Hürden belasten.

Hilfsangebote und Kontaktadressen

Opferbeauftragter der Landesregierung Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5
55116 Mainz
Telefon 06131 967-100
Opferbeauftragter(at)lsjv.rlp.de

Infolge der Flutkatastrophe können sich Traumafolgestörungen wie beispielsweise eine posttraumatische Belastungsstörung entwickeln, die nach einigen Monaten, aber auch erst nach einer längeren Zeit auftreten kann. Diese kann sich nach dem ICD-10 in Symptomen wie beispielsweise in Flashbacks, Schlafstörungen, Träume, Vermeidung der Situationen, die im Kontext mit dem Trauma stehen, Unruhe, etc. zeigen. 

Wenn Sie einen Traumatherapieplatz benötigen und selbst keinen finden, können Sie unter folgender Telefonnummer mit der zuständigen Mitarbeiterin Kontakt aufnehmen:

0800 5758767 (Montag bis Freitag von 9:00 Uhr - 16.00 Uhr)

Einverständniserklärung

Auf Wunsch kann der Opferbeauftragte der Landesregierung Personen, die Opfer von terroristischen Anschlägen, Naturkatastrophen und größeren Unglücken mit Personenschaden geworden sind, gegenüber Institutionen, Behörden und Unternehmen vertreten. Hierfür werden eine schriftliche Einverständniserklärung und eine Vollmacht benötigt.



Ereignisse

Einsatzkräfte vor Ort

Die Reichsschenke: „Zum Ritter Götz“ in Kröv stürzte am 06.08.2024 ein und hierbei wurden insgesamt neun Menschen verschüttet. Es konnten sieben Personen erfolgreich gerettet werden, die jedoch schwere Verletzungen aufwiesen. Der Hotelbesitzer sowie eine weitere Person sind bei dem Ereignis verstorben. Eine Betroffene befand sich 24 Stunden in den Trümmern bis sie erfolgreich gerettet werden konnte. Die Hotelbesitzer stammten aus Rheinland-Pfalz, alle weiteren Opfer stammten aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland. Der Opferbeauftragte nahm mit allen Betroffenen proaktiv Kontakt auf und bot ihnen nach dem Unglück seine Unterstützung an. Nach dem Großschadensereignis wurde auch zeitnah durch den Opferbeauftragten eine Hotline-Nummer zur psychosozialen Unterstützung freigeschaltet.

Vom 14.07.2021 auf den 15.07.2021 ereignete sich eine Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, die für die Betroffenen schwerwiegende Folgen einnahm. Einige Landkreise wie beispielsweise der Eifelkreis Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich, Trier sowie die Region Ahrtal waren betroffen. Hierbei wurden viele Wohngebäuden stark beschädigt oder vollständig zerstört. Viele Betroffene haben ihr Hab und Gut, aber auch nahe Angehörige verloren. Insgesamt sind 136 Menschen infolge des Ereignisses verstorben und eine Person gilt bis heute als vermisst.

Vom Opferbeauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz wurden nach der Flutkatastrophe zeitnah einige Maßnahmen wie z.B. das Fluthilfeportal, das akute psychosoziale Angebot umgesetzt, die den Menschen als Unterstützung dienten. In Kooperation mit der Kontakt- und Selbsthilfestelle KISS Ahr und auch der Kontakt- und Selbsthilfestelle in Trier (SEKIS) wurden psychosoziale Nachsorgeangebote im Sommer 2021 an verschiedenen Standorten in den betroffenen Gebieten unterbreitet. Das Projekt in Trier wurde bis zum Jahresende 2023 beendet und das Angebot im Ahrtal endete bis zum Jahr 2024. Einige Selbsthilfegruppen konnten sich jedoch in der Region Ahrtal etablieren. Nähere Informationen finden Sie im Tätigkeitsbericht des Opferbeauftragten 2023/2024. 

Bei einer Amokfahrt durch die Innenstadt Trier lenkte ein Mann am 1. Dezember 2020 einen Geländewagen vorsätzlich durch die belebte Fußgängerzone. Mehrere Menschen wurden durch die Amokfahrt getötet, viele Personen - zum Teil - schwer verletzt, zahlreiche traumatisiert. Für die ganze Bevölkerung von Trier und weit über die Grenzen von Trier hinaus war dies ein einschneidendes Ereignis. 

Der Opferbeauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz zeigte sich für die Betreuung betroffener Personen sowohl durch die Einrichtung eines Runden Tisches als auch in der Organisation thematisch orientierter Nachsorgeveranstaltungen in Kooperation mit der Stiftung Katastrophen Nachsorge und der Stadt Trier verantwortlich. Thematische Schwerpunkte waren u.a. „Was ist ein Trauma und wie gehe ich damit um“, „Einrichtung einer Stiftung“ oder „Gerichtsverhandlung und Nebenklage“.

Bis zum heutigen Tage lädt die Stiftung Katastrophen Nachsorge Betroffene zu Nachsorgetreffen ein, um bei der Verarbeitung der Amokfahrt zu unterstützen und auf verschiedenste Art Hilfestellung zu leisten. Eine Teilnahme erfolgt auf freiwilliger und unverbindlicher Basis.

Bei der Planung der Gedenkstätte nahm der Opferbeauftragte der Landesregierung eine beratende Funktion ein. Zum dritten Jahrestag der Amokfahrt konnten die individuellen Gedenkorte in der Fußgängerzone von Trier fertiggestellt werden. Die zentrale Gedenkstätte in Form von sechs Gedenkstelen aus Bronze nach einem Entwurf des Trierer Künstlers Clas Steinmann wurde am 01.12.2024, dem vierten Jahrestag, eingeweiht.

Weitere Informationen können den Tätigkeitsberichten des Opferbeauftragten der Landesregierung 2021/22 und 2023/24 entnommen werden.

Weitere Ereignisse außerhalb RLP

Am 03.03.2025 fuhr ein Mann mit einem PKW in der Fußgängerzone in Mannheim in eine Menschenmenge. Hierbei sind elf Personen schwer verletzt und zwei Menschen sind getötet worden. Es waren auch einige Menschen, die in Rheinland-Pfalz leben, betroffen. Der Opferbeauftragte nahm proaktiv mit ihnen Kontakt auf und die Betroffenen wurden über die Antragsstellung nach dem SGB XIV sowie weitere Hilfsmöglichkeiten informiert.

Am 20.12.2024 fand ein Attentat in Magdeburg statt, bei dem über 1200 Personen betroffen waren und sechs Personen verstorben sind. Auch drei Personen aus Rheinland-Pfalz waren vom Anschlag betroffen. Diese wurden vom Opferbeauftragten über das soziale Entschädigungsrecht informiert und erhielten bei ihren Anliegen gezielte Hilfestellungen.
 

Eine Person aus Rheinland-Pfalz trug aufgrund der Messerattacke am 31.08.2024 in Siegen Verletzungen davon. Der Opferbeauftragte nahm proaktiv Kontakt mit dem Betroffenen auf und unterbreitete ihm Unterstützungsangebote.

Hinweis: Es muss darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der Vielzahl der Ereignisse die Auflistung unvollständig ist. Weitere Ereignisse sowie Informationen finden Sie in den Tätigkeitsberichten 2021/2022 und 2023/2024.

Der Opferbeauftragte ist auch auf Aufforderung der Landesregierung für Einzelfälle wie beispielsweise sexuelle Missbrauchsfälle zuständig. Nähere Informationen finden Sie in den Tätigkeitsberichten 2021/2022 und 2023/2024.
 


Weitere Hilfsangebote für Betroffene von Gewalttaten

Wenn eine Person von einer Gewalttat betroffen ist, kann diese vielfältige Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen. Dazu zählen die Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XIV oder dazu gehört auch unter Umständen die Inanspruchnahme eines psychosozialen Prozessbegleiters. Darauf wird im Folgenden näher eingegangen.

Das soziale Entschädigungsrecht, das novelliert wurde und am 01.01.2024 in Kraft trat, stellt den Menschen, die von Gewalttaten betroffen sind, nach dem SGB XIV vielfältige Leistungen zur Verfügung. Die Hilfen sollen möglichst unbürokratisch und schnell erfolgen. Zu den schnellen Hilfen gehört beispielsweise das Fallmanagement des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung und die Traumaambulanzen.

Den Betroffenen stehen im gesamten Antragsverfahren Fallmanagerinnen und Fallmanager als Ansprechpartner zur Verfügung. Hierbei nehmen sie eine beratende und unterstützende Funktion ein. Außerdem können Opfer von Gewalttaten sowie deren Angehörige psychologische Hilfen in Traumaambulanzen in Anspruch nehmen.

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://lsjv.rlp.de/themen/soziale-entschaedigung/schnelle-hilfen

Opfer von Straftaten können unter Umständen nach dem § 406g Strafprozeßordnung (StPO) eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Diese begleitet den Betroffenen vor, während der Hauptverhandlung und auch nach der Verhandlung. Die psychische Belastung sowie Unruhe, die in Rahmen der Verhandlung bei den Opfern erscheinen kann, soll durch die psychosoziale Prozessbegleitung gemindert werden. Weitere Informationen sowie eine Liste mit anerkannten Psychoprozessbegleitern finden Sie unter folgendem Link: https://jm.rlp.de/themen/opferschutz/psychosoziale-prozessbegleitung/

Der Bundesopferbeauftragte ist bei terroristischen sowie extremistischen Straftaten im Inland für alle Betroffenen zuständig. Nähere Informationen können Sie folgendem Link entnehmen: https://www.bmj.de/DE/themen/praevention_opferhilfe/opferbeauftragter/opferbeauftragter_node.html

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Telefon 06131 967-100
Opferbeauftragter(at)lsjv.rlp.de