Das LSJV ist die zuständige Stelle in Rheinland-Pfalz und verantwortlich für das Finanzierungsverfahren der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung. Die Finanzierung erfolgt über einen Ausgleichsfonds auf Landesebene. Aus dem Ausgleichsfonds werden die Ausbildungskosten der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung finanziert und entsprechende Mittel an die ausbildenden Krankenhäuser, stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste sowie auch an die Pflegeschulen ausgezahlt. Das System umfasst ca. 1.400 verfahrensbeteiligte Einrichtungen mit rund 8.700 Auszubildenden, 104 Studierenden und einem Gesamtfinanzierungsbedarf von derzeit 278 Mio. Euro.
„Die gesetzlichen Bestimmungen des Finanzierungsverfahrens nach dem Pflegeberufegesetz führen bei den ausbildenden Einrichtungen bisher zu hohem Verwaltungsaufwand. Dem wollen wir entgegenwirken mithilfe eines zentralen, nutzerfreundlichen Web-Portals. Die Kommunikation, Datenerhebung und Bescheiderteilung im Rahmen der Finanzierungsverfahren werden künftig vollständig über das neue System abgewickelt. Ziel ist es, die Verfahren zu beschleunigen, um den Einrichtungen mehr Sicherheit bieten zu können. Andererseits sollen die Mitarbeitenden des Landesamtes durch automatisierte und standardisierte Prozesse spürbar entlastet werden“, erläutert Heike Gorißen-Syrbe, Präsidentin des LSJV.
Die Einrichtungen erhalten über einen Online-Zugang zu jeder Zeit eine transparente Übersicht über ihre gemeldeten Daten und Zahlungen. Mittelfristig wird erwartet, dass Einrichtungen durch die höhere Transparenz ihre Auszubildendenzahlen realistischer planen können. Dadurch sinkt das Risiko von überhöhten Mittelanmeldungen und Haushaltsausgaberesten.
Auf Seiten des LSJV können sich die Mitarbeitenden stärker auf die inhaltliche Prüfung der Daten konzentrieren. Die automatisierte Datenverarbeitung und digitale Erstellung der Bescheide spart Zeit und Ressourcen. Die Bearbeitung der eingehenden Meldungen kann schneller und effizienter erfolgen. Gleichzeitig wird die Qualität der Daten verbessert, da standardisierte Eingaben genutzt werden.
In den Ausgleichsfonds zur Finanzierung der Pflegeausbildung zahlen alle zugelassenen Krankenhäuser und alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen ein, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Auch das jeweilige Bundesland sowie die soziale und die private Pflegeversicherung beteiligen sich an der Finanzierung des Ausgleichsfonds.