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Bundes- und Landesrecht
Die Angebote zur Unterstützung im Alltag unterliegen geltendem Bundes- und Landesrecht. Wichtig für eine Kostenübernahme durch die Pflegekassen ist es, dass das Angebot in Rheinland-Pfalz eine Anerkennung besitzt, die pflegebedürftige Person dort ihren Wohnsitz hat und die Leistung auch hier im Bundesland erbracht wird.
Bundesrecht
Nach Bundesrecht unterliegen die Angebote zur Unterstützung im Alltag dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung., Viertes Kapitel, Fünfter Abschnitt. Die entsprechende Stelle im Bundesrecht (SGB XI) finden Sie in der aktuell gültigen Fassung unter folgendem Link.
Landesrecht
Die Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, über die Förderung von Modellvorhaben und Initiativen des Ehrenamts finden Sie in der aktuell gültigen Fassung unter diesem Link.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie von Initiativen des Ehrenamts in der Pflege finden Sie in der aktuell gültigen Fassung unter diesem Link.
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Kontakt
Ansprechpartner:
Marcus Bemsch
Kathrin Brandt
Telefon 06131 967-701
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Montag und Dienstag
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Anträge richten Sie bitte direkt an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.