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Informationen zur Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen

Eine Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Landesbildungszeitgesetzes (§ 6 ff. LBZG).

  • Bei der Veranstaltung muss es sich um eine berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildung oder einer Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten handeln. Die Veranstaltung darf nicht der Erholung, Unterhaltung oder allgemeinen Freizeitgestaltung dienen.
  • Die Veranstaltung soll mindestens drei Tage in Block- oder Intervallform durchgeführt werden und muss durchschnittlich mindestens sechs Unterrichtsstunden je Tag umfassen. 
  • In Intervallform muss sie so angelegt sein, dass sie in thematischer und organisatorischer Kontinuität durchgeführt wird. 
  • Zweitägige Veranstaltungen sind anerkennungsfähig, wenn diese durchschnittlich mindestens acht Unterrichtsstunden je Tag umfassen. 
  • Eintägige Prüfungsveranstaltungen, die gesondert und nicht im Rahmen der Anerkennung einer mehrtägigen Veranstaltung beantragt werden, sind anerkennungsfähig, wenn die Dauer der Prüfung mindestens vier Unterrichtsstunden beträgt. 
  • An einem Veranstaltungstag müssen mindestens vier Unterrichtsstunden vor 20.00 Uhr stattfinden. 
  • Die Veranstaltung muss offen zugänglich sein. Die Ausschreibung muss veröffentlicht werden. 
  • Die Veranstaltung muss im Einklang stehen mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und mit der Verfassung für Rheinland-Pfalz.
  • Die organisatorische und fachlich-pädagogische Durchführung unterliegt der Verantwortung des antragstellenden Veranstalters. Dieser plant, organisiert und realisiert die Veranstaltung selbst. Die Teilnahme an der Veranstaltung darf nicht von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Partei, Gewerkschaft, sonstigen Vereinigung oder Institution abhängig sein. Zielgruppenspezifische Angebote, beispielsweise für spezielle Berufsgruppen, sind möglich.
  • Die Teilnahme an der Veranstaltung muss freiwillig erfolgen.

Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im digitalen Format durchgeführt werden, sind anerkennungsfähig, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung in Präsenzform erfüllt sind.

Zusätzlich sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Onlineunterricht darf nur unter zeitgleicher Anwesenheit der Kursleitung und der Teilnehmenden durchgeführt werden (Synchronunterricht). Die Verpflichtung zur Teilnahme und die pädagogische Betreuung sind zu gewährleisten. 
  • Onlineunterrichtstage sind in einem eigenen Online-Unterrichtsplan auszuweisen. Bei Hybridveranstaltungen sind zusätzlich die Präsenzunterrichtstage darzustellen.
  • E-Learning und asynchrone Onlineveranstaltungen sind nicht anerkennungsfähig.

Die Anerkennung kann für eine Einzelveranstaltung oder für einen Veranstaltungstyp für die Dauer von zwei Jahren erfolgen.

Die Einzelanerkennung einer Veranstaltung erfolgt, wenn

  • dies seitens des Veranstalters beantragt wird,
  • sich der Veranstaltungszeitraum über mehrere Kalenderjahre erstreckt und
  • sie nur „einmalig“ veranstaltet wird (z. B. Jahrestagung, Kongress, Studienfahrt).

Eine typenanerkannte Veranstaltung kann innerhalb von zwei Jahren ab dem ersten Veranstaltungstag beliebig häufig wiederholt werden, wenn

  • der Titel unverändert bleibt. Geringfügige Aktualisierungen im Titel sind möglich, beispielsweise bei EDV-Seminaren im Hinblick auf die behandelte Software oder bei gesellschaftspolitscher Weiterbildung im Hinblick auf tagespolitische Ereignisse.
  • Die Inhalte müssen im Wesentlichen gleich sein. Innerhalb des anerkannten Gesamtthemas dürfen nicht mehr als 20 Prozent der Unterrichtsinhalte laut Seminarplan geändert werden.
  • Die Dauer muss im Wesentlichen gleich sein. Die Abweichung bei der Anzahl der Veranstaltungstage darf einen Tag nicht überschreiten. Für Maßnahmen, die zehn oder mehr Tage dauern, darf die Abweichung zwei Tage umfassen.
  • Die gleichbleibende Qualifikation der Lehrkräfte muss gewährleistet sein.
  • Die letzte Veranstaltung muss innerhalb des Anerkennungszeitraums beendet sein.
  • Zur Erneuerung einer Typenanerkennung ist die fristgerechte Antragsstellung mit aktualisierten Unterlagen erforderlich.

Die Anerkennung einer Veranstaltung als Maßnahme der Bildungszeit ist durch den Veranstalter spätestens drei Monate vor Beginn der Veranstaltung unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks bei der für die Bildungszeit zuständigen Stelle, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz, zu beantragen.

Für jede Veranstaltung und für jeden Veranstaltungstyp müssen folgende Unterlagen bei der Beantragung der Anerkennung eingereicht werden:

  • Antragsvordruck
  • Anlage Rheinland-Pfalz zum Antrag auf Anerkennung,
  • ausführliches Programm, aus dem die Bildungsinhalte und -zeiten ersichtlich sind,
  • Nachweise über die öffentliche Ankündigung der Veranstaltung,
  • ggf. Nachweise über bereits erfolgte Anerkennungen in anderen Bundesländern,
  • das Formular „Checkliste“ und
  • bei erstmaliger Antragsstellung des Veranstalters ist der Vordruck Angaben zum Veranstalter auszufüllen.

Das Antragsformular inklusive aller benötigten Unterlagen ist ausgefüllt und unterschrieben postalisch oder per Mail an die für die Anerkennung der Veranstaltungen im Rahmen der Bildungszeit zuständige Stelle zu senden.

Dies ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV).

Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)

Postanschrift:
56065 Koblenz
poststelle-ko(at)lsjv.rlp.de

E-Mail und telefonische Beratung:
Referat 65
Telefon 06131 967-500/ -260
Telefax 06131 967-12260
bildungszeit(at)lsjv.rlp.de

Das Land Rheinland-Pfalz erhebt für Anerkennungen von Veranstaltungen nach dem LBZG keine Gebühren.

Veranstalter sind verpflichtet, für jeden anerkannten Veranstaltungstyp einen Berichtsbogen zur Bildungsfreistellung über die Durchführung der Veranstaltung auszufüllen und an die für Bildungszeit zuständige Stelle, dem LSJV, zu senden.

Sie erhalten eine E-Mail mit Zugangsdaten, die die unmittelbare Eingabe der Berichtsdaten in eine Datenbank ermöglichen. Für eine Einzelanerkennung erfolgt die Versendung des Zugangs per Mail automatisch sechs Wochen nach Beendigung der Veranstaltung. Bei einer Typenanerkennung erfolgt die Versendung des Zugangs jeweils zum Ende des laufenden Kalenderjahres.

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Anerkennung von Veranstaltungen und Erstattungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Referat 65
Telefon 06131 967-500/-260
Telefax 06131 967-12500
bildungszeit(at)lsjv.rlp.de

Bitte geben Sie bei Fragen per E-Mail Ihre Telefonnummer an.

Postbriefsendungen bitte ausschließlich an
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
56065 Koblenz
poststelle-ko(at)lsjv.rlp.de

4 Holzblöcke mit den Buchstaben I,N,F und O

Grundsätzliche Informationen zur Bildungsfreistellung erhalten Sie beim

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

www.bildungszeit.rlp.de