Zwei Personen packen Obst in eine Tüte

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Alltagsbegleitung. Hauswirtschaft. Gruppenangebote.

Angebote zur Unterstützung im Alltag ergänzen die häusliche Pflege. Sie entlasten pflegende Angehörige bei der Haushaltsführung (z. B. Unterstützung beim Kochen oder beim Einkaufen); sie helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig zu bewältigen (z. B. Begleitung zum Arzt). Angebote zur Unterstützung im Alltag können sowohl als Alltagsbegleitung in Form der Einzelbetreuung im Haushalt der pflegebedürftigen Person aber auch als Betreuung in Betreuungsgruppen ausgeprägt sein.

Pflegebedürftige können sich die Kosten für in Anspruch genommene Angebote zur Unterstützung im Alltag von den Pflegekassen erstatten lassen. Hierfür steht der Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro sowie ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen per Umwandlung zur Verfügung. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist eine landesrechtliche Anerkennung des Angebotes. Wie und zu welchen Bedingungen genau eine Anerkennung von Einzelpersonen und Trägern erfolgen kann, wird auf dieser Seite näher beschrieben.

Wenn Sie auf der Suche nach einem Angebot sind, nutzen Sie am besten das Internetangebot mit dem jeweiligen Suchportal ihrer Pflegekasse. Beispielhaft gelangen Sie hier zum AOK-Pflegenavigator, dem Pflegelotsen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) oder dem PflegeFinder des BKK Dachverbands. 

Die Pflegestützpunkte in Ihrer Region stehen Ihnen für Fragen rund um die Pflege.

Angebot als Einzelperson

Anforderungen

  1. Leistungen
    Es können Leistungen in der häuslichen Pflege angeboten werden wie Alltagsbegleitung, Einzelbetreuung oder Gruppenangebote sowie hauswirtschaftliche Unterstützung mit konkretem Bezug zum Pflegealltag (Einkäufe, Reinigung der Wohnung, Zubereitung von Mahlzeiten). Körperbezogene Pflege wie auch Behandlungspflege sind ausgeschlossen.
  2. Dauerhaftes Angebot
    Das Angebot steht regional verlässlich und auf Dauer zur Verfügung.
  3. Qualifizierung
    Als Einzelperson müssen Sie entweder selbst als Fachkraft nach der Landesverordnung (UntAngV RP) qualifiziert sein oder über eine 160 Unterrichtsstunden umfassende Qualifizierung nach § 53 c SGB XI (ehemals § 87 b SGB XI) als Betreuungskraft verfügen sowie mit einer Fachkraft kooperieren.
  4. Qualitätskonzept
    Es ist ein Qualitätskonzept vorzulegen, das die Leistung und Qualitätssicherung des Angebots beschreibt.
  5. Führungszeugnis
    Es muss ein Führungszeugnis oder erweitertes Führungszeugnis (bei Pflegebedürftigen unter 18 Jahren) vorgelegt werden, das höchstens drei Monate alt ist.
  6. Stellungnahme Stadt/Landkreis
    Es ist eine Stellungnahme der Stadt bzw. des Landekreises durch die regionale Pflegestrukturplanung bei Antragstellung vorzulegen.
  7. Tätigkeitsbericht
    Es ist  ein jährlicher Tätigkeitsbericht des Vorjahres, zum jeweils 30.04, vorzulegen.

Angebot als Träger mit mehreren Personen

Anforderungen

  1. Leistungen
    Es können Leistungen in der häuslichen Pflege angeboten werden wie Alltagsbegleitung, Einzelbetreuung oder Gruppenangebote sowie hauswirtschaftliche Unterstützung mit konkretem Bezug zum Pflegealltag (Einkäufe, Reinigung der Wohnung, Zubereitung von Mahlzeiten). Körperbezogene Pflege wie auch Behandlungspflege sind ausgeschlossen.
  2. Dauerhaftes Angebot
    Das Angebot steht regional verlässlich und auf Dauer zur Verfügung.
  3. Qualifizierung
    Im Angebot muss eine Fachkraft nach der Landesverordnung (UntAngV RP) vorhanden sein. Alle weiteren helfenden Personen müssen eine Basisqualifizierung im Umfang von 30 Stunden von einer Fachkraft erhalten, sofern sie selbst keine Fachkraft sind.
  4. Qualitätskonzept
    Es ist ein Qualitätskonzept vorzulegen, das die Leistung und Qualitätssicherung des Angebots sowie die Schulung der eingesetzten Helferinnen und Helfer beschreibt.
  5. Führungszeugnis
    Helferinnen und Helfer haben dem Träger des Angebotes ein Führungszeugnis oder erweitertes Führungszeugnis (Pflegebedürftige unter 18 Jahre), das höchstens drei Monate alt ist, vorzulegen.
  6. Stellungnahme Stadt/Landkreis
    Es ist eine Stellungnahme der Stadt bzw. des Landekreises durch die regionale Pflegestrukturplanung bei Antragstellung vorzulegen.
  7. Tätigkeitsbericht
    Es ist ein jährlicher Tätigkeitsbericht des Vorjahres, zum jeweils 30.04, vorzulegen.

Häufige Fragen

Anträge auf Anerkennung sind bei der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zu stellen. Bitte achten Sie darauf, das richtige Antragsformular zu verwenden. Die Anträge unterscheiden sich nach Einzelpersonen und Träger mit mehreren leistungserbringenden Personen. Beachten Sie bitte auch die jeweils dazugehörigen Leitfäden. 

Alle Dokumente finden Sie unter Anträge.

Die Stellungnahme erhalten Sie bei der zuständigen Mitarbeiterin/dem zuständigen Mitarbeiter für Pflegestrukturplanung in der jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltung der Region, in welcher das Angebot zur Unterstützung im Alltag erbracht werden soll.

Kontakte finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) unter diesem Link.
 

Ein schriftlicher Kooperationsvertrag mit einer Fachkraft im Sinne der Landesverordnung (UntAngV RP) ist notwendig, wenn Sie als Einzelperson selbst keine Fachkraft sind und mindestens eine 160 Stunden umfassende Qualifikation als Betreuungskraft nach § 53 b SGB XI (ehemals § 87 b SGB XI) nachweisen können.

Träger haben ebenso eine namentlich zu benennende Fachkraft nachzuweisen, gegebenenfalls per Kooperationsvertrag. 

Der Kooperationsvertrag ist formlos und muss Name und Berufsbezeichnung sowie eigenhändige Unterschrift der Fachkraft enthalten.

Die jeweils aktuell gültigen Entgeltgrenzen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier finden Sie auf deren Homepage unter diesem Link.

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind förderfähig, wenn sie durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden und auf Dauer angelegt sind. Informationen zu den Voraussetzungen sowie Bedingungen einer Förderung erhalten Sie auf Anfrage bei uns oder bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD). Kontakte finden Sie hier.

Anträge auf Förderung sind jeweils für ein Kalenderjahr zum 30.04. ausschließlich bei der ADD zu stellen. Das Formblatt zur Beantragung einer Zuwendung als Angebot zur Unterstützung im Alltag finden Sie im unter Anträge

Anträge

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Ansprechpartner:
Marcus Bemsch
Kathrin Brandt
Telefon 06131 967-701
serviceAUA(at)lsjv.rlp.de

Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch
9.00-11.00 Uhr
Montag und Dienstag
14.00-16.00 Uhr

Anträge richten Sie bitte direkt an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.

Weitere Informationen

Verbraucherzentrale RLP (mit Musterbriefen Entlastungsleistungen)
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/gesundheit-pflege