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Initiativen des Ehrenamts in der Pflege
Initiativen des Ehrenamts in der Pflege sind Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und entsprechender ehrenamtlicher Strukturen. Sie setzen es sich zum Ziel, die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von pflegebedürftigen Menschen und Pflegenden anzubieten. Das können Bürgergemeinschaften, Kirchengemeinden, Nachbarschaftsprojekte, Vereine und viele mehr sein.
Je nach konzeptioneller Ausgestaltung erbringen Initiativen des Ehrenamts in der Pflege Angebote mit konkretem Bezug zum Pflegealltag wie Alltagsbegleitung, Einzelbetreuung, Gruppenangebote sowie hauswirtschaftliche Unterstützung.
Angebote von Initiativen des Ehrenamts in der Pflege können nicht über Leistungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI) abgerechnet werden. Mögliche erhobene Entgelte sind von den Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Diese Gruppen können jedoch eine Förderung nach Landesrecht in Rheinland-Pfalz beantragen. Eine vorherige Anerkennung oder Registrierung des Angebots ist nicht nötig.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) berät Sie zu allen Fragen rund um die Förderung von Initiativen des Ehrenamts in der Pflege und unterstützt Sie im Prozess der Antragstellung. Anträge auf Förderung sind an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier zu richten.
Förderbedingungen
- Förderfähige Leistungen
Die Förderung dient dem Auf- und Ausbau von Initiativen des Ehrenamts in der Pflege. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten, soweit diese nicht durch Entgelte gedeckt sind. Darunter fallen insbesondere Koordination und Organisation der Hilfen, Schulung der bürgerschaftlich Engagierten, Kosten für Versicherungsschutz sowie tatsächliche Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten). - Konzept
Dem Antrag auf Förderung ist ein kurzes schriftliches Konzept beizufügen, das die angebotene Leistung beschreibt, Angaben zur Zielgruppe und insbesondere Aussagen zur angemessenen und nachvollziehbaren Qualifizierung der bürgerschaftlich engagierten Personen enthält. Nähere Informationen hierzu können Sie den Förderanträgen und der Förderrichtlinie entnehmen. - Antragsfrist
Der Antrag auf Förderung für jeweils ein Kalenderjahr erfolgt zum 30.04. bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier.
Häufige Fragen
Initiativen des Ehrenamts sind Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und entsprechender ehrenamtlicher Strukturen, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von pflegebedürftigen Menschen und Pflegenden zum Ziel gesetzt haben.
Leistungen von Initiativen des Ehrenamts in der Pflege können nicht über den Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) abgerechnet werden. Möglicherweise erhobene Entgelte sind von den Pflegebedürftigen selbst zu zahlen.
Förderfähig sind angemessene Kosten für die Schulungen bürgerschaftlich Engagierter, die Koordination und Organisation der Hilfen sowie gegebenenfalls Aufwendungen für einen angemessenen Versicherungsschutz der bürgerschaftlich Engagierten, soweit sie nicht durch Entgelte gedeckt sind. Dem Antrag auf Förderung ist ein Konzept beizufügen, das die angebotene Leistung beschreibt und insbesondere Aussagen zur Fortbildung enthält. Damit ein Förderantrag gestellt werden kann, sind darüber hinaus die je nach Förderstufe erforderliche Gruppengröße und Anzahl der aufgesuchten Haushalte zu beachten.
Nähere Informationen hierzu können Sie den Förderanträgen und der Förderrichtlinie entnehmen.
Je nach Größe der Initiative und der Anzahl der aufgesuchten Haushalte wird in der Antragstellung zwischen einer Festbetragsfinanzierung von pauschal 400 Euro pro Jahr und einer Anteilfinanzierung von bis zu 2.000 Euro bzw. bis zu 4.000 Euro pro Jahr unterschieden.
Bei der Festbetragsfinanzierung, auch „unbürokratische Basisförderung“ genannt, beträgt die pauschale Förderung 400 Euro pro Jahr. Dabei muss die Gruppe aus mindestens drei bürgerschaftlich Engagierten bestehen. Es müssen mindestens zwei Haushalte mit pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern regelmäßig aufgesucht werden.
Für Gruppen mit „umfangreicheren Aktivitäten“ beträgt die Förderung als Anteilfinanzierung bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Dabei muss die Gruppe aus mindestens sechs bürgerschaftlich Engagierten bestehen. Es müssen mindestens vier Haushalte mit pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern regelmäßig aufgesucht werden. Gruppen dieser Größe können bei nachgewiesenen besonderer Anforderungen an Koordination, Organisation und Schulungen die Fördersumme auf bis zu 4.000 Euro pro Jahr ausweiten.
Für Gruppen mit „besonders umfangreichen Aktivitäten“ beträgt die Förderung als Anteilfinanzierung bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Dabei muss die Gruppe aus mindestens zwölf bürgerschaftlich Engagierten bestehen. Es müssen mindestens acht Haushalte mit pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern regelmäßig aufgesucht werden.
Anträge
Anträge auf Zuwendungen für eine Initiative des Ehrenamts
https://add.rlp.de/themen/soziales-und-gesundheit/pflege/antraege-auf-foerderung-von-initiativen-des-ehrenamts
Förderanträge sind immer bis zum 30.04. eines jeden Kalenderjahres bei der ADD Trier zu stellen.
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Kontakt
Ansprechpartner:
Marcus Bemsch
Kathrin Brandt
Telefon 06131 967-701
serviceAUA(at)lsjv.rlp.de
Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch
9.00-11.00 Uhr
Montag und Dienstag
14.00-16.00 Uhr
Anträge richten Sie bitte direkt an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.